Anfang 1978, auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere, wird Filbinger sogar noch für das Amt des Bundespräsidenten gehandelt. Doch dann kommt der Absturz: Auslöser ist im Februar 1978 ein Beitrag des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung „Die Zeit“. Dadurch wird die Mitwirkung Filbingers an Todesurteilen gegen deutsche Soldaten bekannt. Mit einer Klage vor dem Stuttgarter Landgericht hat der Ministerpräsident nur teilweise Erfolg. Hochhuth darf weiter behaupten, Filbinger sei als „Hitlers Marinerichter“ ein „furchtbarer Jurist“ gewesen und habe „sogar noch in britischer Gefangenschaft nach Hitlers Tod einen deutschen Soldaten mit Nazi- Gesetzen verfolgt.“
STUTTGART (DPA)