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TAUBERBISCHOFSHEIM: Hundehalter werden zur Kasse gebeten

TAUBERBISCHOFSHEIM

Hundehalter werden zur Kasse gebeten

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    (pm)   So weit das Auge reicht: Wo eigentlich Kinder spielen sollten, zieren unappetitliche Hundehaufen den Spielplatz im „Kirschengarten“. „Die Beschwerden haben sich in den vergangenen Monaten gehäuft“, berichtet Amtsleiter Rainer Ruppert von der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim. Vielfach machen Eltern um den Spielpatz einen großen Bogen. Da weder die von der Stadt aufgestellten Hundestationen im Wohngebiet „Kirschengarten“ noch freundliche Appelle an die Hundehalter geholfen haben, setzt das städtische Ordnungsamt nun auf regelmäßige Kontrollen. „Liegewiesen sowie Kinderspielplätze sind für Hunde grundsätzlich tabu“, erklärt Ruppert. Auch wer seinen Hund auf dem Gelände frei laufen lässt und dessen Geschäft nicht beseitigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 100 Euro – je nach Verstoß gegen das Polizeigesetz der Stadt Tauberbischofsheim – können fällig werden. Mit einem Bußgeld muss jetzt auch eine Tauberbischofsheimerin rechnen, deren Hund bei einer Kontrolle auf dem Spielplatz im „Kirschengarten“ herrenlos herumstreifte. Sie erhalte in den nächsten Tagen Post vom Ordnungsamt, so Ruppert. „Wir bitten alle Hundebesitzer um Beachtung.“
    (pm) So weit das Auge reicht: Wo eigentlich Kinder spielen sollten, zieren unappetitliche Hundehaufen den Spielplatz im „Kirschengarten“. „Die Beschwerden haben sich in den vergangenen Monaten gehäuft“, berichtet Amtsleiter Rainer Ruppert von der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim. Vielfach machen Eltern um den Spielpatz einen großen Bogen. Da weder die von der Stadt aufgestellten Hundestationen im Wohngebiet „Kirschengarten“ noch freundliche Appelle an die Hundehalter geholfen haben, setzt das städtische Ordnungsamt nun auf regelmäßige Kontrollen. „Liegewiesen sowie Kinderspielplätze sind für Hunde grundsätzlich tabu“, erklärt Ruppert. Auch wer seinen Hund auf dem Gelände frei laufen lässt und dessen Geschäft nicht beseitigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 100 Euro – je nach Verstoß gegen das Polizeigesetz der Stadt Tauberbischofsheim – können fällig werden. Mit einem Bußgeld muss jetzt auch eine Tauberbischofsheimerin rechnen, deren Hund bei einer Kontrolle auf dem Spielplatz im „Kirschengarten“ herrenlos herumstreifte. Sie erhalte in den nächsten Tagen Post vom Ordnungsamt, so Ruppert. „Wir bitten alle Hundebesitzer um Beachtung.“ Foto: Foto: Stadt

    So weit das Auge reicht: Wo eigentlich Kinder spielen sollten, zieren unappetitliche Hundehaufen den Spielplatz im „Kirschengarten“. „Die Beschwerden haben sich in den vergangenen Monaten gehäuft“, berichtet Amtsleiter Rainer Ruppert von der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim. Vielfach machen Eltern um den Spielpatz einen großen Bogen. Da weder die von der Stadt aufgestellten Hundestationen im Wohngebiet „Kirschengarten“ noch freundliche Appelle an die Hundehalter geholfen haben, setzt das städtische Ordnungsamt nun auf regelmäßige Kontrollen. „Liegewiesen sowie Kinderspielplätze sind für Hunde grundsätzlich tabu“, erklärt Ruppert. Auch wer seinen Hund auf dem Gelände frei laufen lässt und dessen Geschäft nicht beseitigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bis zu 100 Euro – je nach Verstoß gegen das Polizeigesetz der Stadt Tauberbischofsheim – können fällig werden. Mit einem Bußgeld muss jetzt auch eine Tauberbischofsheimerin rechnen, deren Hund bei einer Kontrolle auf dem Spielplatz im „Kirschengarten“ herrenlos herumstreifte. Sie erhalte in den nächsten Tagen Post vom Ordnungsamt, so Ruppert. „Wir bitten alle Hundebesitzer um Beachtung.“

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