Eine Frau besaß Schmuck und Uhren im Schätzwert von 25 000 Euro. Das jedoch verschwieg sie gegenüber dem Jobcenter Main-Tauber mehrfach, als sie dort Leistungen beantragte. So getäuscht, zahlte das Center 12 512 Euro Unterstützung an die Frau, die ihr nicht zustanden.
Wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim die 59-jährige gelernte Industriekauffrau zur Gesamtstrafe von 14 Monaten. Diese wurde gegen Ableistung von 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit zur Bewährung ausgesetzt. Einbezogen ist eine Verurteilung zu acht Monaten mit Bewährung vom Juli 2015 wegen Vortäuschung einer Straftat und versuchten Betrugs.
In der jetzigen Verhandlung machte die Frau geltend, bei Beantragung der Leistungen im Jahr 2008 und beim Folgeantrag habe sie den Schmuck noch nicht besessen. Er sei ihr später geschenkt oder für andere Leistungen überlassen worden.
Dass die Frau Schmuck besitzt, wurde 2014 bekannt. Sie meldete bei der Polizei einen Einbruch, bei dem ihr der Schmuck gestohlen worden sei. Der Einbruch hatte nicht stattgefunden. Die Frau brauchte Geld und dachte, die Hausratversicherung werde zahlen. Später fand die Polizei bei der Durchsuchung einer Wohnung außerhalb von Wertheim den Schmuck, und die Frau legte ein Geständnis ab.
Dem Jobcenter war die Frau negativ aufgefallen, weil sie bei den Vermögensangaben die Beteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft und die Bedarfsgemeinschaft mit anderen Personen verschwiegen hatte. Später kam die Kenntnis vom verschwiegenen Schmuck dazu.
Im jetzigen Fall glaubten Staatsanwalt und Gericht die Version der Angeklagten nicht, wie sie zu den Wertgegenständen kam. Denn diese war zu verschieden von den Angaben, die die Frau in der Schadensaufzeichnung für die Hausratversicherung gemacht hatte. Andererseits lägen die beiden Betrugsfälle viele Jahre zurück.