In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim ging es um gefährliche Körperverletzung und falsche Verdächtigung. Der Angeklagte hatte im November 2016, damals 18 Jahre alt, auf dem Parkplatz des Schulzentrums in Bestenheid mit einem Feuerzeug die Haare einer Mitschülerin angezündet. Bei der Vernehmung durch die Polizei im März 2017 behauptete er wahrheitswidrig, nicht er sei es gewesen, sondern ein Mitschüler.
Möglicher Freizeitarrest
Unter Anwendung von Jugendstrafrecht verwarnte die Richterin den Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre), und er muss zur Erlernung positiven Sozialverhaltens an einem Trainingskurs teilnehmen. „Schwänzt“ er die Termine, bekommt er Freizeitarrest auferlegt, das heißt Verbringung von Wochenenden in der Justizvollzugsanstalt, so das Gericht.
Der Vorfall ereignete sich unter Schülern im Berufsvorbereitungsjahr. Bei der Aufklärung durch die Polizei, beim Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe und in der Verhandlung präsentierte der Beschuldigte insgesamt vier Versionen, um darzulegen, dass das Anzünden ein Versehen oder er nicht der Täter war, sondern ein Mitschüler. Die Befragung von Schülerinnen und Schülern sprach gegen ihn, und der von ihm genannte Schüler war an dem Tag gar nicht in der Schule.
Nicht zu ertragendes Sozialverhalten
Laut Jugendgerichtshilfe (JGH) lebt der Angeklagte seit 2016 ständig in Deutschland, verbessert in Kursen der Volkshochschule sein Deutsch und möchte den Hauptschulabschluss machen. Anschließend strebe er eine Tätigkeit im Wertheim Village an. Die gefährliche Körperverletzung sei nicht das einzige negative Vorkommnis, auch „Grapschen“, gewesen, und im Februar 2017 habe die Schulleitung den Beschuldigten wegen „nicht zu ertragenden Sozialverhaltens“ vom Unterricht ausgeschlossen.
Auch ihm gegenüber, so der Vertreter der JGH, habe der Angeklagte vorlautes bis freches Verhalten gezeigt. Seine Eltern dagegen seien für die Hilfe der JGH dankbar. Laut dem Vater, in leitender Position tätig, hat der Sohn ein gestörtes Verhältnis zur Wirklichkeit und macht, “was er will“.
Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, es müsse nicht alles glauben, was ihm aufgetischt werde. Ein Angeklagter dürfe schweigen oder abstreiten aber nicht einen anderen falsch beschuldigen. Der junge Mann könne froh sein, dass die Eltern ihn weiterhin unterstützen.
Mutter sagt aus
Die Richterin äußerte Hochachtung vor der Mutter, und der Sohn solle sich an ihr ein Beispiel nehmen. Sie war im März 2017 bei der Vernehmung durch die Polizei anwesend. Jetzt in der Verhandlung verzichtete sie auf ihr Aussageverweigerungsrecht und ihre Angaben stützten die Version der Polizei und nicht die des Sohnes.
Es läuft noch ein Zivilverfahren gegen den Angeklagten. Dabei geht es im wesentlichen um die Festsetzung eines Schmerzensgeldes.