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BÜHLERTAL: Kinderpornografische Bilder verschickt?

BÜHLERTAL

Kinderpornografische Bilder verschickt?

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    (lsw) Nach den Vorwürfen der Kinderpornografie hat das Karlsruher Verwaltungsgericht die Dienstenthebung gegen den Bürgermeister von Bühlertal, Michael Stockenberger, bestätigt. Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, kinderpornografische Bilder verbreitet zu haben. Nach Aktenlage liege derzeit ein hinreichender Tatverdacht für ein Dienstvergehen vor, hieß es am Montag beim Gericht. Der Beamte habe keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Dies sei ein Indiz dafür, dass der Vorwurf zutreffe. Die für Landesbeamte zuständige Disziplinarkammer wies damit seinen Eilantrag gegen die vorläufige Dienstenthebung durch das Landratsamt Rastatt ab. Stockenberger reagierte seinem Anwalt zufolge „überrascht und enttäuscht“.

    Die Behörde hatte am 24. August ein Disziplinarverfahren eingeleitet und die vorläufige Dienstenthebung angeordnet. Zuvor hatte Stockenberger einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Baden-Baden über 10 000 Euro akzeptiert. Der Bürgermeister soll im Sommer 2005 eine kinderpornografische Bilddatei per Email versandt haben. Stockenberger bestreitet die Vorwürfe. Die von der Polizei entdeckte Datei auf seinem Rechner sei von ihm sofort nach Erhalt gelöscht und nicht wissentlich weitergeleitet worden. Seine Amtsgeschäfte werden von einem Stellvertreter geführt.

    Das Gericht folgte nicht der Argumentation des Bürgermeisters, wonach er den Strafbefehl nur aus Scheu vor einer Hauptverhandlung akzeptiert habe, um Schaden von seinem Amt zu wenden. Auch die Berichte der Kriminalpolizei nach Auswertung des Computers würden den Sachverhalt bestätigen. Es gebe „keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Bilddatei möglicherweise ohne Zutun des Bürgermeisters durch Dritte übermittelt worden sein könnte“.

    Für Stockenbergers Anwalt ist die Entscheidung „nicht nachzuvollziehen“. So habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass der Sachverhalt im Rahmen des Disziplinarverfahrens so in Frage gestellt worden sei, dass die Notwendigkeit für ein technisches Sachverständigengutachten gesehen worden sei. Der Anwalt geht davon aus, dass der Bürgermeister Rechtsmittel einlegen wird.

    Das Gericht betonte in seiner Entscheidung die besondere Stellung eines Stadtoberhauptes: An das „Pflichtgefühl und das Verantwortungsbewusstsein eines Bürgermeisters“ seien sehr hohe Anforderungen zu stellen. Ihm komme eine Vorbildwirkung nicht nur gegenüber den Gemeindebediensteten zu, sondern auch gegenüber den Bürgern. Im vorliegenden Fall könne derzeit „weder von einem minder schweren Fall oder noch von sonstigen Milderungsgründen ausgegangen werden“. (DL 13 K 2646/07 - Beschluss vom 22.11.2007).

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