Am 14. März ist Landtagswahl. Das Interesse an einer Wahl per Brief sei sehr groß, heißt es im Presseschreiben. Über 3200 Anträge seien bereits eingegangen – davon wurden gut ein Drittel online gestellt. 2016 lag die Zahl der Briefwähler bei rund 1500.
Bis Freitag, 12. März, 18 Uhr können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen nun noch regulär beim Bürgerbüro der Stadt Tauberbischofsheim schriftlich mittels Wahlbenachrichtigung, per Fax (09341/803711) beantragt werden. Die Beantragung über das Internet (www.tauberbischofsheim.de, Infobox "Wahl 2021" auf der Startseite) ist nur bis Donnerstag, 11. März, freigeschaltet, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Bei kurzfristiger Beantragung sollten die Unterlagen auf jeden Fall persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden. Es besteht die Möglichkeit, dort direkt zu wählen und den Wahlbrief in eine dafür vorgesehene Wahlurne zu werfen. Das Bürgerbüro ist deshalb am Freitag bis 18 Uhr geöffnet.
Alle Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18 Uhr da sein
Es sei unbedingt notwendig, dass alle ausgefüllten Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, spätestens 18 Uhr, bei der Stadt Tauberbischofsheim eingehen. Beim Versand der Wahlbriefe per Post sollten diese daher bis spätestens Donnerstag, 11. März, aufgegeben werden. Später sollte der Wahlbrief direkt bei der Stadt Tauberbischofsheim, Marktplatz 8, eingeworfen oder abgegeben werden.
Am Wahlwochenende sei die Beantragung nur noch in Ausnahmefällen möglich: Falls ein Wähler seine Wahlunterlagen nicht erhalten hat, kann er am Samstag, zwischen 11 und 12 Uhr die Rufbereitschaft im Bürgerbüro, Tel.: (09341) 80311 nutzen.
Am Wahlsonntag stelle – wie bei den vergangenen Wahlen üblich – bei einer kurzfristigen Erkrankung eines Wahlberechtigten das Wahllokal des Wahlbezirks 001-01 in der Kaufmännischen Schule, Dr.-Ulrich-Straße 1, Saal 1, bis 15 Uhr den betreffenden Wahlschein mit Briefwahlunterlagen aus, so das Presseschreiben abschließend.
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