(lsw) Für einen brutalen Mord aus Habgier an einer 72-jährigen Bus-Unternehmerin muss ein Fahrlehrer mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe büßen. Das hat das Konstanzer Landgericht am Mittwoch entschieden.
Der hoch verschuldete 56-Jährige hatte die Seniorin in Singen (Kreis Konstanz) am 26. Juni 2009 in ihrem Haus mit einem Hammer erschlagen. Wenige Tage vor der Tat hatte er sich ihr Vertrauen erschlichen, indem er Interesse an ihrem Wintergarten vorgab.
Die 72-Jährige hatte ihm arglos die Tür geöffnet. Der Fahrlehrer stand mit rund 130 000 Euro in der Kreide. Den Schuldenberg hatte er über Jahrzehnte angehäuft. Er hatte gehofft, bei der Unternehmenschefin eine größere Summe Bares zu finden. 10 000 Euro hätten ihm kurzfristig Luft verschafft.
72-Jährige gequält
Der Vorsitzende Richter Jürgen Bischoff hatte keine Zweifel. „Er wollte an ihr Vermögen“, sagte er in der Urteilsbegründung. Der 56-Jährige habe gewusst, dass er die Geschäftsfrau umbringen musste, wollte er nicht später entdeckt und überführt werden. Mit einem Elektroschocker sowie mit einem Hammer hat er nach Bischoffs Überzeugung die Frau so geschlagen, dass sie ohnmächtig wurde, und dann das Haus durchsucht. In die Hände fielen dem Fahrlehrer jedoch nur eine Geldbörse mit 150 Euro und mehrere Firmenschlüssel. Als er sich aus dem Staub machen wollte, kam die 72-Jährige wieder zu sich.
Keine mildernden Umstände
Daraufhin versetzte der 56-Jährigen seinem Opfer die tödlichen Schläge. „Er hat überaus brutal zugeschlagen und die Frau gequält“, sagte Bischoff. Da der Fahrschulinhaber am Tatort einen Zettel mit handschriftlichen Notizen zurückgelassen hatte, war er knapp drei Wochen später gefasst worden.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Milderungsgründe wie eine seelische Störung oder eine Tat im Affekt, wie es die Verteidigung dargestellt hatte, sah die Kammer nicht.