Wegen Betrugs durch Unterlassen musste sich vor dem Amtsgericht Wertheim ein nicht selbstständiger Handwerker aus der Main-Tauber-Stadt verantworten. Das Gericht verhängte eine Strafe von 15 Mal 25 Euro und zeigte sich bei der Urteilsbegründung "erschüttert" über die fehlende Einsicht des Angeklagten. Dieser meinte weiterhin, er habe nichts falsch gemacht.
Wertheim