Ab dem Jahr 2023 wird Mehrweg gesetzlich zur Pflicht. Demnach müssen EU-weit alle gastronomischen Betriebe mit einer Ladenfläche von mehr als 80 Quadratmetern und mehr als fünf Mitarbeitenden sowie alle Filialen von Ketten eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke zum Außerhausverkauf anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Die folgenden Informationen wurden einer Pressemitteilung des Landratsamts im Main-Tauber-Kreis entnommen.
Bad Mergentheim