„Die Bestimmungen im Schulgesetz müssen aufgehoben werden“, forderte er, sammelt jetzt Unterschriften gegen das Verbot und lädt alle Landtagsfraktionen zu Gesprächen ein. Nach fünf Jahren Verbot sei es nötig, dieses neu zu bewerten. Baden-Württemberg hatte im April 2004 als erstes Bundesland ein Kopftuchverbot erlassen.
„Das ist heute ein trauriges Jubiläum“, sagte Ghalaini. Die vergangenen fünf Jahren hätten bewiesen, dass das Verbot viele Nachteile für muslimische Frauen mit sich gebracht hätte. Auch in mehreren Bundesländern, die dem Beispiel aus dem Südwesten mit vergleichbaren Verboten gefolgt seien. Bundesweit gebe es immer wieder Fälle von Disziplinarmaßnahmen oder Sanktionen gegen Lehrerinnen, die nicht auf ihr Kopftuch verzichten wollen. Auch seien Lehrerinnen schon entlassen worden, andere hätten es schwer eine Ausbildungsstelle zu finden, berichtete Ayse Akpinar vom Muslimischen Frauennetzwerk Baden-Württemberg. Und das betreffe nicht nur den Schuldienst, sondern auch andere Berufe etwa in der Justiz.
Der Streit ums Kopftuch beschäftigt die Gerichte seit einen guten Jahrzehnt. Er gipfelte in einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: 2003 entschieden die Karlsruher Richter, dass muslimischen Lehrerinnen das Tragen der Kopfbedeckung im Unterricht untersagt werden kann. Baden-Württemberg war dann das erste Land, das ein Verbot umsetzte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte wenig später dessen Rechtmäßigkeit. Auch die Wurzeln des Kopftuch-Streits in Deutschland liegen im Südwesten: Weil die angehende Lehrerin Fereshta Ludin nicht auf die Kopfbedeckung verzichten wollte, verweigerte die damalige Kultusministerin Annette Schavan (CDU) ihr die Übernahme in den Schuldienst.
Noch in diesem Jahr könnte es erneut zu einer Entscheidung vor Deutschlands höchstem Gericht kommen, teilten die Muslime mit. Wieder ist es eine Lehrerin aus Baden-Württemberg, die für ihr Kopftuch durch die Instanzen zieht.
Der Hauptschulpädagogin aus Stuttgart-Bad Cannstatt war das Tragen ihres Kopftuchs mit Verweis auf das Gesetz untersagt worden. Nachdem ihr das Verwaltungsgericht Stuttgart recht gegeben hatte, entschieden der Verwaltungsgerichtshof und im Dezember 2008 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das baden-württembergische Gesetz Bestand hat. Die Lehrerin trägt das Kopftuch aber weiter, wie die Schule mitteilte. Ein Disziplinarverfahren laufe, bestätigte das Regierungspräsidium Stuttgart. Zunächst drohe eine Geldstrafe - der letzte Schritt sei die Entlassung.
„Mit dem Kopftuchverbot werden gerade die Frauen vom öffentlichen Schulleben ausgeschlossen, die mit ihrem Streben nach Berufstätigkeit einen emanzipatorischen Weg beschreiten“, bemängelte Akpinar. Sie ärgert auch eine Ungleichbehandlung, da für christlich-abendländische Symbole Ausnahmen gelten. In jedem Fall werde man den Versuch starten, das Gesetz zu kippen.