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Tauberbischofsheim/Mosbach: Nach Artikel-Verbot: Landgericht Mosbach gibt den Fränkischen Nachrichten Recht

Tauberbischofsheim/Mosbach

Nach Artikel-Verbot: Landgericht Mosbach gibt den Fränkischen Nachrichten Recht

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    Haben im Rechtsstreit um eine Berichterstattung über einen Prozess jetzt am Landgericht Mosbach Recht bekommen: die Fränkischen Nachrichten aus Tauberbischofsheim.
    Haben im Rechtsstreit um eine Berichterstattung über einen Prozess jetzt am Landgericht Mosbach Recht bekommen: die Fränkischen Nachrichten aus Tauberbischofsheim. Foto: Getty, FN/ Collage: Daniel Biscan

    Ein Bereitschaftsrichter in Saarbrücken unterbindet von jetzt auf gleich am Karfreitag per einstweiliger Verfügung die Verbreitung eines kompletten Online-Beitrags - das kann ja wohl nicht sein, meinte der Chefredakteur der Fränkischen Nachrichten (FN), Fabian Greulich. Mehr als fünf Wochen später bestätigte nun das Landgericht Mosbach die Rechtsauffassung des Verlags aus Tauberbischofsheim: Es hob den Beschluss aus Saarbrücken auf.

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