Ein Bereitschaftsrichter in Saarbrücken unterbindet von jetzt auf gleich am Karfreitag per einstweiliger Verfügung die Verbreitung eines kompletten Online-Beitrags - das kann ja wohl nicht sein, meinte der Chefredakteur der Fränkischen Nachrichten (FN), Fabian Greulich. Mehr als fünf Wochen später bestätigte nun das Landgericht Mosbach die Rechtsauffassung des Verlags aus Tauberbischofsheim: Es hob den Beschluss aus Saarbrücken auf.
Tauberbischofsheim/Mosbach