Das ausgewiesene Naturschutzgebiet "Brachenleite" hat an allen Zugängen neue Verkehrsschilder erhalten. Darüber informierte die Stadt Tauberbischofsheim in einer Pressemitteilung. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 wurde festgelegt, dass die Wege im Naturschutzgebiet Brachenleite in Zukunft nur noch beschränkt öffentlich als Rad- und Wanderwege genutzt werden können. Damit ist der Verkehr für alle motorisierten Fahrzeuge verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern geahndet. Der Durchgangsverkehr mit Schwertransportern sowie das Befahren der Wege mit Quads und Motocross Maschinen ist ebenfalls nicht mehr erlaubt. Ausnahmeregelungen sind in einzelnen begründeten Fällen möglich.
Tauberbischofsheim