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Tauberbischofsheim: Neue Corona-Verordnung verschärft Regeln weiter

Tauberbischofsheim

Neue Corona-Verordnung verschärft Regeln weiter

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    Das Land Baden-Württemberg hat die bisherigen Corona-Regeln weiter verschärft, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Die neue Verordnung ist vor kurzem in Kraft getreten. Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen wurden. Aufgrund der hohen Infektionslage mache das Land von der vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutze damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgebe.

    Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit fänden im Fußball faktisch Geisterspiele statt. Für die Gastronomie gilt generell die 2G-Plus-Regel. Das gilt laut der Meldung auch für die Hotelgastronomie.

    Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten verschärfte Zutrittsregeln mit 2G-Plus. Auch im Einzelhandel gilt die 2G-Plus-Regel. Ausgenommen hiervon sind Einrichtungen der Grundversorgung. Weihnachtsmärkte, Diskotheken und Clubs müssen schließen. Für Alkohol gibt es ein Verkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum. An Silvester und am Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester.

    Teilnehmergrenze für Feiern und Zusammenkünfte soll eingeführt werden

    Für Ungeimpfte bleiben die strengen Kontaktbeschränkungen bestehen. Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, Geimpfte zählen nicht dazu. Außerdem soll eine Teilnehmergrenze für private Feiern und Zusammenkünfte von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden.

    Zur Anzahl der Teilnehmenden für die jeweilige Begrenzung zählen geimpfte und ungeimpfte Personen, heißt es weiter. Bevor eine solche Regel in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen. In Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

    Das Land Baden-Württemberg erläuterte, dass die notwendigen Maßnahmen für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte bedeute. Das sei der Landesregierung bewusst. Das Land sei mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, dass die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Man setze sich dabei im Sinne der Unternehmen gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen in den Programmen optimal ausgestaltet werden.

    Nur Impfen führe aus der Pandemie und dem Teufelskreis

    Nur Impfen führe dauerhaft aus der Pandemie und beende damit den Teufelskreis aus Lockerungen und Schließungen. Weiterhin sei die Impflücke zu groß, heißt es weiter. Deshalb sei es wichtig, dass der Bund die Bemühungen der Länder beim Impfen nochmals stärker unterstützen will. Dazu gehöre zum Beispiel eine verlässliche Impfstofflieferung.

    Beim Thema Impfpflicht werde vom Bund außer den bereits geforderten einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht für alle vorbereitet, erklärte das Land. Es sei erfreulich, dass Bewegung in das Thema komme, so der Pressemitteilung zu entnehmen.

    Das sei für das Land Baden-Württemberg ein ganz wichtiges Signal. Die Zusage von Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz sei erfreulich. Nun müsse der Bund zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet, schließt die Meldung ab.

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