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Tauberbischofsheim: Nitratinformationsdienst liefert wichtige Kennwerte für Landwirte

Tauberbischofsheim

Nitratinformationsdienst liefert wichtige Kennwerte für Landwirte

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    Einsatz eines modifizierten Geländewagens bei der Entnahme von Bodenproben auf einem Acker im Wasserschutzgebiet.
    Einsatz eines modifizierten Geländewagens bei der Entnahme von Bodenproben auf einem Acker im Wasserschutzgebiet. Foto: Robin Ballweg, Landratsamt Main-Tauber-Kreis

    Der Nitratinformationsdienst (NID) bietet jedes Frühjahr wertvolle Informationen über aktuelle Bodenvorräte an Nitrat-Stickstoff. Landwirte, die Bodenproben zur Untersuchung bringen, erhalten Ergebnisse über den Nitratgehalten in jeder Beprobungsschicht. Zusätzlich wird eine schlagspezifische Düngeempfehlung erstellt und ein Hinweis zur empfohlenen Höhe der ersten Düngegabe gegeben, berichtet das Landratsamt Main-Tauber-Kreis in einer Pressemitteilung. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.

    Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterstützt den NID auch in diesem Jahr durch die Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus, Wellenbergstraße 8, in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden Geräte für die Probennahme ausgegeben sowie Bodenproben angenommen.

    Die Sammelstellen sind von 15. Februar bis einschließlich 1. März jeweils montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. An den Sammelstellen können außerdem Wirtschaftsdüngerproben und Proben zur Grundbodenuntersuchung abgegeben werden. Für Wein- und Obstbau werden Bodenproben voraussichtlich ab Mitte April angenommen. Maisflächen werden erst ab Mitte Mai beprobt.

    Proben müssen sofort eingefroren werden

    Nach der Probenziehung müssen die Bodenproben für den NID sofort in gekühlten Styroporboxen verschlossen und eingefroren werden. Das beauftragte Labor schickt Teilnehmenden die Untersuchungsergebnisse direkt zu. In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben: bei Mais und Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach mehrjähriger Stilllegung, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar Nutzfläche sowie bei Intensivobst und Rebflächen. Darüber hinaus müssen Flächen, deren Nitratwerte im Herbst 2022 erhöht waren, beprobt werden. Auch in den "roten Gebieten" nach der Düngeverordnung ist eine Bodenstickstoffuntersuchung Pflicht.

    Seit 2018 ist die Teilnahme an der Nitrat-Düngebedarfsermittlung nicht nur mit Papierformular möglich, sondern auch online unter www.duengung-bw.de. Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung. Auch die Verpflichtung zur Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden sind dadurch erfüllt. Alternativ müssen die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden.

    Das Landwirtschaftsamt bietet von Montag, 6. Februar, bis Mittwoch, 8. Februar, sowie von Montag, 13. Februar, bis Dienstag, 14. Februar, außerdem Schulungen zum Thema Stoffstrombilanz in einem Schulungsraum des Landratsamtes in Tauberbischofsheim an.

    Information und Anmeldung beim Landwirtschaftsamt, Tel.: (07931) 4827-6303, -6316, -6351 und -6353.

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