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MAIN-TAUBER-KREIS: Nur in Baden-Württemberg: Blumengeschäfte dürfen am Muttertag nicht öffnen

MAIN-TAUBER-KREIS

Nur in Baden-Württemberg: Blumengeschäfte dürfen am Muttertag nicht öffnen

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    Warum? Weil 2008 der Muttertag mit dem Pfingstsonntag zusammen fällt. Und an kirchlichen Feiertagen müssen die Geschäfte geschlossen bleiben. So will es das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes Baden-Württemberg. So wollen es auch die Gesetze der anderen Bundesländer – bis auf Bayern, wo immer noch das alte Ladenschlussgesetz gilt.

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