(lsw) Sie soll zwei Patienten zu Tode gespritzt haben – doch vor Gericht wehrt sich eine Krankenschwester seit mehr als einem halben Jahr energisch gegen den Vorwurf. Diese Woche geht der Mammutprozess um den Tod zweier Patienten im Kreiskrankenhaus Tuttlingen in die Schlussphase. An diesem Montag sollen Staatsanwalt und Verteidiger vor dem Landgericht Rottweil plädieren, für Freitag, 4. November, wird das Urteil erwartet. Bei einer Verurteilung wegen Mordes käme die Frau lebenslang hinter Gitter.
Es war ein monatelanger Indizienprozess. Mit dem Blutverdünnungsmittel Heparin soll die heute 48 Jahre alte Krankenschwester zwei 78 und 90 Jahre alte Männer zu Tode gespritzt haben. Ein weiterer Patient hat laut Anklage in letzter Minute gerettet werden können.
Die Staatsanwaltschaft ließ an dieser Version bis zuletzt keine Zweifel – trotz aller Beteuerungen der Krankenschwester, sie habe keine Fehler gemacht.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Frau wegen Verbrechen im Krankenhaus vor Gericht steht. Im Februar 2009 hatte das Landgericht Rottweil sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Nach Überzeugung der Richter hatte sie einem Patienten ein Medikament gegeben, das Muskellähmungen auslöst. Als bei dem Patienten die Atmung aussetzte, hatte die Krankenschwester ihn – wie von Anfang an geplant – gerettet.
Die Richter gingen damals davon aus, dass es bei der Tat um Geltungssucht ging. Die heute 48-Jährige habe ihre fachliche Kompetenz unter Beweis stellen wollen. Im Prozess vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Verdacht geschöpft, dass die Frau für weitere Taten verantwortlich sein könnte.
Während der Ermittlungen kamen dann die Todesfälle ans Licht. Die Frau hatte seit 1991 in dem Kreiskrankenhaus gearbeitet.