(lsw) Von seinen eigenen Kollegen ist ein Richter am Dienstag wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Er hatte nach Auffassung des Freiburger Landgerichts für einen Freund einen Befangenheitsantrag gegen einen Amtsrichter verfasst - und danach selbst über diesen entschieden.
Bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - wird ein Richter mit sofortiger Wirkung aus dem Staatsdienst ausgeschlossen. Außerdem verliert er alle Pensions- und sonstigen Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber, das Land Baden-Württemberg. Solange das Freiburger Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der Mann vorübergehend suspendiert, sagte Landgerichtssprecher Peter Teubner.
Laut Gericht hatte der Richter einen Kollegen im Beschwerdeverfahren über einen Befangenheitsantrag für befangen erklärt. Dies sei Rechtsbeugung, sagte Teubner. Zwar habe der Mann nicht vorhersehen können, dass ausgerechnet seine Kammer im Turnus über den Antrag entscheiden müsse. Er hätte jedoch den Parteien seine Befangenheit anzeigen müssen. „Dies hat er nicht getan“, hieß es.
Nach Ansicht Teubners ist der Tatbestand der Rechtsbeugung nach wie vor einer der am wenigsten umrissenen Tatvorwürfe im deutschen Recht.