Mit diesem Wochenende enden die Sommerferien in Baden-Württemberg, und für die Schüler beginnt ab Montag ein neues Schuljahr. Schon jetzt tauchen dazu viele Fragen auf: Muss man im Schulunterricht eine Maske tragen? Darf man sich auf dem Pausenhof auf Abstand begegnen? Was ist bei Anzeichen von coronatypischen Symptomen zu tun?
Zu diesen und noch vielen weiteren Fragen hat das Kultusministerium umfassende Hinweise erlassen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Lauda-Königshofen. Grundsatz der Vorgaben zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ist die Bildung konstanter Gruppen, üblicherweise die Schulkasse, und die Vermeidung von Kontakten zwischen den einzelnen Gruppen. Unter dieser Voraussetzung wird der Unterricht unter Wegfall des Abstandsgebots und somit wieder in voller Klassenstärke möglich.
An jeder Schule in Lauda-Königshofen wurde ein individueller Hygieneplan erarbeitet. Hierzu zählen etwa Regeln zum Betreten des Schulhauses, Wegekonzepte, gestaffelte Pausenzeiten oder zugewiesene Pausenhofbereiche. Da diese Regeln an jeder Schule etwas anders aussehen und im Laufe der Zeit eventuell auch angepasst werden müssen, informieren die Schulen die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern rechtzeitig in geeigneter Weise, heißt es in der Mitteilung.
Übliche Hygieneregeln
An allen Schulen gelten jedoch die allgemein üblichen Hygieneregeln wie zum Beispiel das Händewaschen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das regelmäßige Lüften aller Unterrichts- und Aufenthaltsräume. Vom Schulbesuch sind laut der „Coronaverordnung Schule" Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person haben oder hatten oder bei denen selbst coronatypische Symptome vorliegen. In einem solchen Fall sind die Schulen umgehend zu informieren. Die Schule und das Schulgelände dürfen von der betroffenen Person bis zur Klärung nicht betreten werden.
Die Schulen werden von den Erziehungsberechtigten beziehunsgweise volljährigen Schülern regelmäßig eine schriftliche Erklärung einfordern, in der abgefragt wird, ob Ausschlussgründe wie das Vorliegen von Corona-Symptomen oder Quarantänepflichten vorliegen und in der erklärt wird, dass diese umgehend gemeldet werden, falls diese eintreten. Außerdem ist zu erklären, dass die Kinder umgehend abgeholt werden, falls einschlägige Symptome auftreten. Für das Schulpersonal gab es über die Sommerferien die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis auf Corona testen zu lassen. Dies ist noch bis Ende September möglich, endet die Mitteilung.