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MAIN-TAUBER-KRIS/GEMÜNDEN: „Sie sind ein schwerer Junge“

MAIN-TAUBER-KRIS/GEMÜNDEN

„Sie sind ein schwerer Junge“

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    „Haftstrafen schrecken mich nicht“, erklärte ein 52-Jähriger aus dem Raum Tauberbischofsheim in seinem Schlusswort in dem Verfahren, in dem er wegen Urkundenfälschung angeklagt war. Eine Aussage, mit der er bei Richter Dr. Christian Spruß an die falsche Adresse kam: „Eine Bewährungsstrafe dann erst recht nicht“, hielt ihm der Richter vor und schickte ihn für vier Monate ins Gefängnis.

    Bereits in der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden vor einigen Wochen hatte der Angeklagte versucht zu tricksen. Er war am 21. Oktober 2013 bei Michelrieth von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten fest, dass das Kfz-Kennzeichen Beschädigungen an der Zulassungsplakette aufwies, die aus einer vorausgegangenen Zwangsentstempelung herrührten und der TÜV bereits seit sechs Monaten abgelaufen war.

    Der Grund für Zwangsentstempelung war das Fehlen des Versicherungsschutzes, da die Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz wegen nicht gezahlter Beiträge gekündigt hatte.

    In der ersten Verhandlung hatte der Angeklagte noch behauptet, er sei im Besitz einer gültigen Versicherungspolice, worauf das Verfahren zunächst ausgesetzt worden war. Die in der Zwischenzeit erfolgten Nachermittlungen ergaben jedoch, dass zum Zeitpunkt der Fahrt, bei der der Angeklagte angehalten wurde, keineswegs ein Versicherungsschutz für den verwendeten Opel bestand. Erst vier Tage später wurde das Fahrzeug dann versichert.

    Schwindel fiel sofort auf

    Dass das Auto zudem nicht zugelassen war, schob der Angeklagte erneut die Schuld der Zulassungsstelle in Tauberbischofsheim in die Schuhe. Dort sollte er erst einmal rund 900 Euro aus früheren Außenständen bezahlen. Da Not bekanntlich erfinderisch macht, besorgte sich der Angeklagte bei einem TÜV-Termin Zulassungsplaketten von anderen Kennzeichen und brachte diese an seinem Fahrzeug an. Doch der Schwindel fiel den kontrollierenden Polizeibeamten der PI Marktheidenfeld gleich auf.

    Als Grund für seine kriminelle Autofahrt nannte der Angeklagte einen medizinischen Notfall bei einer älteren Dame, in deren Haushalt er lebt. Nach seinen Angaben hat er bereits seit vier Jahren die Versorgung der Pflegefallpatientin übernommen. „Ein Notfall ist ein Fall für den Notarzt, das sind die Spezialisten”, hielt ihm Christian Spruß vor.

    Bei einer Verschlimmerung unterwegs hätte der Angeklagte als medizinischer Laie während der Fahrt auch nicht eingreifen können. In einem Rettungswagen wäre aber die richtige Versorgung der Patientin gesichert gewesen. „Die Fahrt war also nicht nur strafbar, sondern auch unverantwortlich“, hielt ihm der Richter vor.

    Als „Argumentationslinie des Angeklagten“, wertete der Strafrichter das Mitbringen der auf den Rollstuhl angewiesenen Frau, um die sich der Angeklagte im Gerichtssaal offenkundig stark übertrieben kümmerte. Angesichts der drohenden Gefängnisstrafe hob der gelernte Gas- und Wasserinstallateur, der allerdings seit seiner Berufsausbildung nicht mehr auf diesem Beruf gearbeitet hat, darauf ab, dass die pflegebedürftige Frau nicht mehr zurecht käme.

    „Wir leben nicht in einer Versorgungswüste“, zerstreute Spruß die Argumentation des Angeklagten, und hielt ihm vor, dass er „nicht in der Position ist, die Welt retten zu können“. Und es auch nicht gerade für den Angeklagten spricht, wenn er jetzt das Wohl der älteren Dame in den Vordergrund rückt.

    Nicht die erste Haftstrafe

    Auch der Staatsanwalt ließ sich von der vorgegebenen Barmherzigkeit des Angeklagten nicht beeindrucken. Richter und Staatsanwalt hielten diesem vor, dass das Bundeszentralregister für ihn bereits 20 Einträge aufweise, er in den vergangenen 30 Jahres seines Lebens die größte Zeit in Gefängnissen verbracht hat und zudem immer noch unter doppelter offener Bewährung stand.

    „Sie sind ein schwerer Junge – ein Schwerkrimineller“, hielt ihm Richter Spruß vor und schloss sich in seinem Urteilsspruch im vollen Umfang dem Antrag des Staatsanwaltes an: Vier Monate Gefängnis ohne Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.

    Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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