Anlässlich des Branchendialogs der Veranstaltungs- und Messewirtschaft zu den Perspektiven der von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Branchen sagt Landtagsabgeordnete Wolfgang Reinhart in einer Pressemitteilung: „Um hier eine drohende Insolvenzwelle abzuwenden, müssen wir die Zahlungsfähigkeit der Betriebe bis zur Rückkehr zum Normalbetrieb unbedingt sichern. Deshalb können betroffene baden-württembergische Unternehmen ab sofort den ‚Tilgungszuschuss Corona‘ beantragen, ein bundesweit einmaliges Hilfsprogramm.“
Beschränkungen von Großveranstaltungen
Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar, heißt es in der Mitteilung weiter. Viele Unternehmen im Schaustellergewebe, selbständige Marktkaufleute, mittelständische Unternehmen in der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie im Taxi- und Mietwagengewerbe seien schwer betroffen.
Die Beschränkungen von Großveranstaltungen bis Ende 2020 führten ebenso wie ein verändertes Kundenverhalten zu immensen Herausforderungen und schränkten die wirtschaftlichen Aktivitäten ein.
Finanzielle Belastungen
Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese werden in den bisherigen Förderprogrammen nicht berücksichtigt.
Für den „Tilgungszuschuss Corona“ stellt das Land rund 92 Millionen Euro zur Verfügung. Er richtet sich an Schausteller und Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche mit Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern einschließlich Messebauer, Veranstaltungstechnikdienstleiter und Zeltverleiher und Zirkusse sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen.
Von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 wird laut der Pressemitteilung einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent gefördert. Die maximale Förderung beträgt 150 000 Euro je Antragsteller. Der Tilgungszuschuss ist laut der Pressemitteilung kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn. Anträge können bis zum 20. November 2020 bei den Industrie- und Handelskammern gestellt werden.
Weitere Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/tilgungszuschuss-corona/
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!