Der Inhaber einer Firma für Dienstleistungen in Wertheim schuldete dem Finanzamt 38 000 Euro Umsatzsteuer. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen liefen bereits. Um Konten-Pfändungen des Finanzamtes zu verhindern, überwies der Mann mehrfach von den sechs Geschäfts-Konten Guthaben auf das Konto seiner Nichte. Diese hob das Geld in bar ab, und übergab es dem Onkel. Das Finanzamt hatte das Nachsehen.
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