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Tauberbischofsheim: Stickstoffdüngung im Weinbau: Probeannahme ab 11. April

Tauberbischofsheim

Stickstoffdüngung im Weinbau: Probeannahme ab 11. April

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    Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) schreibt für Weinbauflächen, die in Wasserschutzproblem- und -sanierungsgebieten liegen, vor, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt und dieser Analysewert in der Düngebedarfsberechnung berücksichtigt wird. Die Stickstoffdüngung muss laut SchALVO innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse vorgenommen werden, ansonsten ist eine erneute Probenahme nötig, teilt das Landratsamt mit.

    Das Landwirtschaftsamt unterstützt den Nitratinformationsdienst im Weinbau durch die Betreuung der Sammelstellen in Bad Mergentheim, Wachbacher Straße 52, und beim Technischen Kreishaus in der Wellenbergstraße 8 in Tauberbischofsheim (in der Garage hinter dem Gebäude). Dort werden die Gerätschaften für die Probenahme ausgegeben und die Bodenproben angenommen.

    Die Sammelstellen sind für die Annahme der Bodenproben am Donnerstag, 11. April, Freitag, 12. April, und Montag, 15.April, jeweils von neun bis zehn Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet. Zusätzlich können an den Sammelstellen auch Wirtschaftsdüngerproben und Grundbodenuntersuchungsproben abgegeben werden. 

    Fragen beantwortet das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis in Bad Mergentheim, Tel.: (07931) 4827-6328, -6316 oder -6324 oder unter www.duengung-bw.de

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