Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) verlangt für Weinbauflächen, die in Wasserschutzgebieten liegen und als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt wird, heißt es in einer Pressemeldung des Landratsamts Main-Tauber-Kreis. Dieser Analysewert ist in der Düngebedarfsberechnung zu berücksichtigen. Laut SchALVO muss die Stickstoffdüngung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse vorgenommen werden; ansonsten ist eine erneute Probenahme und Untersuchung nötig.
Bad Mergentheim