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Bad Mergentheim: Stickstoffdüngung im Weinbau: Probeannahme ab 6. April

Bad Mergentheim

Stickstoffdüngung im Weinbau: Probeannahme ab 6. April

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    Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) verlangt für Weinbauflächen, die in Wasserschutzgebieten liegen und als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, dass im Frühjahr der Stickstoffgehalt im Boden bestimmt wird, heißt es in einer Pressemeldung des Landratsamts Main-Tauber-Kreis. Dieser Analysewert ist in der Düngebedarfsberechnung zu berücksichtigen. Laut SchALVO muss die Stickstoffdüngung innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorliegen der Messergebnisse vorgenommen werden; ansonsten ist eine erneute Probenahme und Untersuchung nötig.

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