Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Baden-Württemberg
Icon Pfeil nach unten

STUTTGART: Stuttgarter Landgericht verurteilt Gangster-Rapper zu acht Jahren Haft

STUTTGART

Stuttgarter Landgericht verurteilt Gangster-Rapper zu acht Jahren Haft

    • |
    • |
    Verurteilt: Einer der Angeklagten im Goldraubprozess, Rapper Giwar H. alias Xatar, sitzt im Gerichtssaal des Landgerichts.
    Verurteilt: Einer der Angeklagten im Goldraubprozess, Rapper Giwar H. alias Xatar, sitzt im Gerichtssaal des Landgerichts. Foto: Foto: Franziska Kraufmann

    Kavaliersdelikt? Trickbetrug? Für den Vorsitzenden Richter Jörg Geiger ist der Ludwigsburger Goldraub weder das eine noch das andere. „Die Kammer stuft die Tat als schweres Verbrechen ein“, sagt er am Donnerstag beim Urteil vor dem Stuttgarter Landgericht. Die härteste Strafe kassiert der Organisator des filmreifen Coups, der Bonner Gangster-Rapper „Xatar“ – trotz seiner Reue erhält er acht Jahre. Die anderen drei Angeklagten müssen bis zu siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Von der Beute – 1,7 Millionen Euro – fehlt auch rund zwei Jahre nach der Tat jede Spur.

    Die Männer im Alter von 26 bis 29 Jahren haben im Prozess gestanden, am Raub beteiligt gewesen zu sein. Am 15. Dezember 2009 lockt die Gruppe aus dem Bonner Raum einen Nürnberger Goldtransporter von der A 81 bei Ludwigsburg in die Falle. Als Polizisten verkleidet lotsen die Männer das Fahrzeug, das auf dem Weg zur Scheideanstalt in Pforzheim war, unter eine Brücke. Dort legen sie dem Fahrer und seinem Begleiter „wegen Steuerbetrugs“ Handschellen an. Die beiden werden später in einem Wald bei Heilbronn ausgesetzt, während andere Täter mit dem Transporter voller Gold türmen.

    Mit dem Urteil nach über einem Jahr und rund 60 Verhandlungstagen endet ein zähes Verfahren. Schon vor Verlesen der Anklage haben Verteidiger die Kammer mit Anträgen zugeschüttet. Und noch am Tag der Plädoyers betet ein Anwalt zuerst monoton Handyortung um Handyortung runter – rund eine Stunde lang. Der Vorsitzende Richter macht daraufhin Nägel mit Köpfen und trennt das Verfahren gegen den fünften Verdächtigen (23) ab. Es wird nun einzeln fortgesetzt. Ein sechster Mann muss sich zudem in einem anderen Verfahren für seinen möglichen Tatbeitrag verantworten.

    Der Prozess (Az.: 19 Kls 45 Js 877/10) bietet Ungewöhnliches. Da ist der Rapper „Xatar“, der im Knast zum Glauben gefunden haben will. „Bitte, Gott, führe mich auf den geraden Weg“, betet er in seinem neusten Lied. Sein Anwalt wirbt bereits für sein neues Video und das geplante Album. 415 – der Titel entspreche seiner Zellennummer.

    Skurril ist auch das genetische Verwirrspiel um den 23-Jährigen: Stammte die DNA-Spur am Tatort am Ende von seinem eineiigen Zwillingsbruder? Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte der Spurenleger war. Zum Schluss ist da noch der verhandlungsunfähige, übergewichtige Mann, der als Drahtzieher im Hintergrund gilt. Er erlangte traurige Berühmtheit, weil er einst acht Jahre für einen Bankraub brummen musste, den er nach heutigem Wissen nicht beging.

    Die vier Angeklagten bitten vor der Urteilsverkündung um Verzeihung und betonen, sie hätten niemandem schaden wollen. „Ich bereue die Tat zutiefst“, beteuert „Xatar“. Geiger spricht von „sehr erfreulichen Worten“ der Angeklagten. „Es wäre nun schön, wenn Ihren Worten jetzt auch entsprechende Taten folgen würden – und zwar nicht solche, für die Sie jetzt hier angeklagt waren.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden