Heidelberg (LSW) Im Prozess um den Tod eines 18-Jährigen bei einer Disco-Schlägerei hat das Landgericht Heidelberg am Montag vier junge Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter sprachen die Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Bei einem Streit vor einer Discothek in Wiesloch (Rhein- Neckar-Kreis) hatten sie am 10. Februar einen 18-jährigen Türken so schwer verprügelt, dass das Opfer seinen Verletzungen erlag. Das Strafmaß reicht von vier Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Anklage hatte für die 20- bis 24-jährigen Russlanddeutschen Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger beantragten deutlich niedrigere Strafen. Drei der vier Angeklagten hatten im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt.
Dem tödlichen Streit waren Auseinandersetzungen zwischen den Russlanddeutschen und einer Gruppe von Türken vor der Disco vorausgegangen. "Zwei Gruppen von jungen Leuten wollten sich amüsieren, doch es wurde eine Nacht, die Unfassbares zur Folge hatte", sagte der Vorsitzende Richter Peter Zinn bei der Urteilsverkündung.
Nach einem verbalen Streit und Handgreiflichkeiten hatte ein Türke ein Messer gezogen und auf einen der Angeklagten eingestochen. Weil die Klinge an einer Rippe abprallte, blieb der 24- jährige Russlanddeutsche nahezu unverletzt. Schließlich war die unterlegene türkische Gruppe geflohen, lediglich ein 18-Jähriger kam zu Fall. Der am Boden Liegende wurde von den Angeklagten mit Tritten traktiert. "Einer der Tritte führte zur Bewusstlosigkeit", sagte Zinn.
Der 18-Jährige wurde mit lebensgefährlichen Schädelverletzungen ins Krankenhaus gebracht. Dort trat drei Tage später der Hirntod ein, ohne dass der 18-Jährige das Bewusstsein wieder erlangt hatte.
Die Motivation der Täter sei nur sehr schwer feststellbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Auch Alkohol habe eine Rolle gespielt. Allerdings sei nur der jüngste Angeklagte stark betrunken und deshalb vermindert schuldfähig gewesen. Der bereits einschlägig vorbestrafte 20-Jährige wird nach dem Urteil des Heidelberger Landgericht in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
Die Urteilsverkündung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Alle Besucher, darunter zahlreiche Angehörige der Täter und des Opfers, wurden von der Polizei genau kontrolliert.