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TAUBERBISCHOFSHEIM: Überzogene Notwehr und Drogenhandel

TAUBERBISCHOFSHEIM

Überzogene Notwehr und Drogenhandel

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    Trotz Vorstrafen beging ein Heranwachsender, zwischen 18 und 20 Jahre alt, aus Wertheim weitere Vergehen. Da nun eine Strafe von über einem Jahr im Raum stand, erhob die Staatsanwaltschaft Mosbach Anklage beim Jugendschöffengericht in Tauberbischofsheim.

    Der junge Erwachsene wurde wegen Drogenbesitz und -verkauf in zehn Fällen sowie wegen Körperverletzung angeklagt. Zwischen Januar 2013 und März 2014 kaufte der Angeklagte Marihuana und Crystal Meth, eine synthetische Droge, unter anderem in Frankfurt. Danach veräußerte er das Rauschgift gewinnbringend weiter. In der Wertheimer Szene ist er bereits bekannt.

    Darüber hinaus verletzte der Angeklagte im November 2013 einen jungen Mann durch drei Faustschläge ins Gesicht, nachdem ihn der Mann offenbar provoziert hatte.

    Zu den beiden Verhandlungsterminen waren auch ehemalige „Geschäftspartner“ des Angeklagten als Zeugen geladen. Die meisten stützen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Ein Zeuge, dessen Verfahren noch läuft, machte vom Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch.

    Ein anderer 26-jähriger Zeuge schwächte seine früheren Angaben bei der Polizei erheblich ab. Nicht sechs sondern höchstens drei Mal habe er vom Beschuldigten Drogen gekauft. Das Gericht hielt dem 26-Jährigen den Inhalt des polizeilichen Vernehmungsprotokolls vor. Darin sei die Rede von sechs Käufen Marihuana oder Crystal Meth, jeweils für etwa 50 Euro, das Gramm zu 15 Euro. Trotzdem blieb der vorbestrafte Zeuge bei seiner neuen Version.

    Wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung beziehungsweise der uneidlichen Falschaussage geht der Fall des 26-Jährigen an die Staatsanwaltschaft.

    Die Jugendgerichtshilfe charakterisierte den Angeklagten als unzuverlässig, er weise gern anderen die Schuld zu, und es bestünden schädliche Neigungen. Zu Bedenken sei aber die Herkunft aus einer zerrütteten Familie. Den Eltern sei das Sorgerecht entzogen worden.

    Die Staatsanwältin nannte die Körperverletzung wegen vorausgegangener Provokation nur bedingt vorwerfbar, aber er habe überreagiert. Auch der Pflichtverteidiger sprach von überzogener Notwehr. Bezüglich der Drogen habe der Eigenkonsum überwogen, der Verkauf sei nur in einem Fall erwiesen.

    Das Jugendschöffengericht verhängte bezüglich der Anklagepunkte eine Gesamtstrafe von 15 Monaten. In das Urteil mit einbezogen wurde eine frühere Bewährungsstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

    Die Gesamtstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, allerdings unter zwei Auflagen. Der Verurteilte muss 600 Euro Buße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und eine Woche Jugendarrest absitzen. Dieser Warnschuss soll den Heranwachsenden die Atmosphäre eines Gefängnisses vor Augen führen, ohne dass er länger als vielleicht nötig mit schweren Kriminellen in Kontakt kommt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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