Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung (Ablagerung und Verbrennung). Eine Verwertung der anfallenden pflanzlichen Abfälle ist im Main-Tauber-Kreis durch Anlieferung auf den kreiseigenen Kompostplätzen gegen eine geringe Gebühr möglich, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.
Tauberbischofsheim