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Tauberbischofsheim: Verbrennen pflanzlicher Abfälle darf nur letztes Mittel sein

Tauberbischofsheim

Verbrennen pflanzlicher Abfälle darf nur letztes Mittel sein

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    Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung (Ablagerung und Verbrennung). Eine Verwertung der anfallenden pflanzlichen Abfälle ist im Main-Tauber-Kreis durch Anlieferung auf den kreiseigenen Kompostplätzen gegen eine geringe Gebühr möglich, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

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