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Großrinderfeld: Wie man zukünftig mit der Windkraft umgehen will

Großrinderfeld

Wie man zukünftig mit der Windkraft umgehen will

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    Den Bau eines weiteren Windrades westlich von Großrinderfeld will man nach Möglichkeit verhindern. Deshalb beschloss der Großrinderfelder Gemeinderat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, nachdem der alte aufgehoben wurde.
    Den Bau eines weiteren Windrades westlich von Großrinderfeld will man nach Möglichkeit verhindern. Deshalb beschloss der Großrinderfelder Gemeinderat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, nachdem der alte aufgehoben wurde. Foto: Matthias Ernst

    Um die geplanten Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet möglichst einzudämmen und zu kanalisieren, beschloss der Gemeinderat Großrinderfeld in seiner jüngsten Sitzung die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes "Flachslanden, Heßberg, Werbachshäuser Berg". Wie mehrfach berichtet, will ein Investor in diesem Gebiet eine gut 205 Meter hohe Windkraftanlage errichten, in unmittelbarer Nähe zu drei bereits bestehenden Anlagen. Er hatte eine immissionsrechtliche Genehmigung im Jahr 2016 beim Landratsamt in Tauberbischofsheim beantragt, die war aber abgelehnt worden.

    Das Regierungspräsidium in Stuttgart hatte das 2019 beanstandet, wobei die Begründung mehr als dürftig war, wie der damalige Großrinderfelder Gemeinderat festgestellt hatte. Gegen diesen Bescheid hatte man Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und dessen Entscheidung im März 2021 war der Grund für die nun begonnene Aufhebung des aktuellen Bebauungsplanes. "Wir haben leider keine andere Wahl als diesen Bebauungsplan aufzuheben", bedauerte Bürgermeister Johannes Leibold.

    An Bürgerentscheid erinnert

    "Zu diesem Bebauungsplan gibt es einen Bürgerentscheid, dass er erhalten werden soll. Es gibt für mich daher keinen Grund, diesen Bebauungsplan aufzuheben", zeigte sich Walter Lutz kämpferisch. Er nahm damit Bezug auf den Bürgerentscheid auf dem Jahr 2017, als sich eine große Mehrheit der Großrinderfelder Bürger aus allen Ortsteilen gegen die Aufhebung des Bescheides ausgesprochen hatten. An diesen Entscheid war man drei Jahre gebunden.

    Selbst die damals sehr aktive Bürgerinitiative hat mittlerweile eingesehen, dass man den bisherigen Bebauungsplan so nicht halten wird. Man sei nicht grundsätzlich gegen die Windkraft, aber der auserkorene Standort sei einfach schlecht, äußerte Gerhard Leininger als Vertreter in der Gemeinderatssitzung. Allen sei die Problematik bewusst, "aber da wo schon drei Windräder stehen, ist ein viertes einfach zu viel". Zumal es die bisherigen Windkraftanlagen um gut 100 Meter überragt. Im bisherigen Bebauungsplan ist eine maximale Höhe von 118 Metern im vorderen Bereich, der näher am Ort liegt, und 128 Meter im hinteren Bereich festgeschrieben. Damit sei heute keine Anlage mehr wirtschaftlich zu betreiben, hatte der Investor bereits 2017 geäußert. Als der Bebauungsplan im Jahr 2005 aufstellt wurde, herrschten noch ganz andere Vorstellungen mit geringeren Höhenvorgaben.

    "Noch können wir reagieren"

    Bei einem Bebauungsplan müsse man die Interessen aller Beteiligten abwägen, rief Walter Lutz seinen Gemeinderatskollegen nochmals ins Gedächtnis. Sowohl die Belange der Bürger, als auch die der Energiewirtschaft müssten berücksichtigt werden. Und genau das sei nur möglich, wenn man den bisherigen Bebauungsplan aufhebe, erwiderte Bürgermeister Leibold.

    Damals, so Peter Baumgärtner, war man der Meinung, dass der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen funktioniert. Mittlerweile habe das Regierungspräsidium aber ein Zeichen gesetzt, dass der Plan wohl nicht standhalten wird. Deshalb müsse man jetzt handeln und einen neuen Bebauungsplan aufstellen. "Sollen wir sehenden Auges in unser Unglück stürzen?", fragte er seinen Ratskollegen Lutz. "Wir sollten alles dafür tun, damit die Anzahl der Windkraftanlagen so klein wie möglich gehalten wird", fand auch Ralf Schieß. Er verwies auf die Pläne der neuen Landesregierung, die Windkraft massiv auszubauen. "Noch können wir reagieren".

    Nur eine Windkraftanlage

    Und so wurde der bisherige Bebauungsplan aufgehoben und gleichzeitig ein neuer Bebauungsplan "Werbachshäuser Berg – Sondergebiet im Ortsteil Großrinderfeld" in Auftrag gegeben. Das neue Windvorranggebiet wird wesentlich kleiner sein, als bisher und erlaubt nur die Aufstellung einer Windkraftanlage. Durch eine 3D-Simulation will man die maximal vertretbare Höhe der Anlage feststellen lassen, um gute Argumente beim Widerspruchsverfahren gegen die Genehmigung der aktuellen Windkraftanlage zu haben.

    Das Vorgehen sei mit dem Landratsamt und dem beratenden Fachanwalt abgesprochen, so Bürgermeister Leibold. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan wurde, bei einer Enthaltung, gleichzeitig eine Veränderungssperre durch den Gemeinderat ausgesprochen. Man ist guter Dinge, mit diesen Maßnahmen dem Bau von Windkraftanlagen Einhalt zu gebieten, ist sich der Gemeinderat sicher.

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