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Wittighausen: Wittighausen muss Hebesätze erhöhen, um finanzielle Stabilität zu erreichen

Wittighausen

Wittighausen muss Hebesätze erhöhen, um finanzielle Stabilität zu erreichen

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    Auch der Hebesatz für Ackerflächen muss in Wittighausen angepasst werden, damit die Einnahmen der Gemeinde nicht sinken.
    Auch der Hebesatz für Ackerflächen muss in Wittighausen angepasst werden, damit die Einnahmen der Gemeinde nicht sinken. Foto: Matthias Ernst

    Wittighausen sieht sich als kleine, finanzschwache Gemeinde gezwungen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer anzuheben. Diese Entscheidung sei eine direkte Folge der veränderten Berechnungsgrundlage, ähnlich wie der Wechsel von Celsius auf Fahrenheit, bei dem der Maßstab geändert wurde, ohne dass die Realität sich verändert hätte, erläuterte Bürgermeister Marcus Wessels in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

    Die Anpassung der Hebesätze ist daher ein zwingender Schritt, um den finanziellen Anforderungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und eine Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, welche die bisherige Berechnungspraxis als nicht gerecht beurteilt hatte und den Gesetzgeber aufforderte, eine neue Regelung einzuführen.

    Die finanzielle Situation der Gemeinde erfordert zudem eine Stärkung der Einnahmeseite. Es ist allgemein bekannt, dass Steuereinnahmen gegenüber der Kreditaufnahme klar zu bevorzugen sind, so Hauptamtsleiter und Kämmerer Timo Arnold. Gerade in Hinblick auf das Kreditvolumen von rund 1,5 Millionen Euro, welches für Investitionen wie die Schulerweiterung und die Erschließung des Baugebiets Vilchband benötigt wird, wird deutlich, dass die Zinsbelastung von etwa 42.000 Euro jährlich durch Steuermehreinnahmen gedeckt werden sollte.

    Gemeinde langfristig finanziell zu stabilisieren

    Darüber hinaus orientieren sich Fördermittel, insbesondere aus dem Ausgleichstock, an der Ausschöpfung der vorhandenen Einnahmemöglichkeiten, ergänzte der Bürgermeister. Die Gemeinde Wittighausen weist im Kreisvergleich nach wie vor sehr niedrige Hebesätze auf, was sie nun zu einer Anpassung zwingt, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben. Die Erhöhung der Hebesätze führt zwar zu einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger, jedoch sei dies eine vertretbare Maßnahme, um die Gemeinde langfristig finanziell zu stabilisieren.

    Zudem sind die Handlungsspielräume bei der Aufnahme neuer Kredite durch die Gemeindeordnung begrenzt, was bedeutet, dass andere Finanzierungswege, wie beispielsweise die Erhöhung der Steuereinnahmen, Vorrang haben.

    Zum 1. Januar 2025 wird daher die Grundsteuer A von 370 auf 860 von Hundert und die Grundsteuer B von 350 auf 830 von Hundert angehoben. Die Gewerbesteuer steigt von 350 auf 370 von Hundert. Die Hebesätze werden jedoch regelmäßig überprüft und können bei Bedarf auch wieder gesenkt werden, falls sich die Erhöhung als unangemessen erweist, ergänzte Wessels. Andererseits sei eine Rückkehr zu niedrigen Hebesätzen schwieriger, wenn sich herausstellt, dass eine zu geringe Anpassung zu Einnahmeverlusten führt, die nicht auszugleichen sind. Dies würde sich zudem negativ auf die Fördermittel auswirken.

    Hundesteuer in Wittighausen wird ebenfalls erhöht

    "Die Gemeinde Wittighausen sieht in dieser Maßnahme den wirtschaftlich sinnvolleren Weg, um zukünftige Investitionen finanzieren zu können und die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger langfristig in einem tragbaren Rahmen zu halten". Das sah der Gemeinderat nach ausreichender Diskussion ähnlich und stimmte der Vorlage der Verwaltung zu. Man müsse der Bevölkerung nur begreiflich machen, dass sich im Schnitt wenig ändert für den Einzelnen.

    Zum 1. Januar 2025 angehoben wird ebenfalls die Hundesteuer in Wittighausen. Die letzte Änderung erfolgte 2018, nun wurde eine Erhöhung um zehn Prozent vorgeschlagen. Künftig beträgt die Steuer für den ersten Hund 70 Euro, für den zweiten und weitere Hunde 135 Euro, und für Kampfhunde 530 Euro. Die Anpassung folgt der finanziellen Notwendigkeit und wird auf volle fünf Euro-Stufen gerundet, so Bürgermeister Wessels, der damit die Vorgaben der vorausgegangenen Gemeinderatssitzung aufgriff und durch die Verwaltung umsetzen ließ.

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