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BAD NEUSTADT: Als der Rasenmäher streikte begann der Streit

BAD NEUSTADT

Als der Rasenmäher streikte begann der Streit

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    Symbolbild: Gericht
    Symbolbild: Gericht

    Ein defekter, 15 Jahre alter Rasenmäher, kam zu unerwarteten Ehren: Er stand im Mittelpunkt einer Verhandlung am Amtsgericht, die durch den Einspruch gegen einen Strafbefehl erforderlich wurde. Auf der Anklagebank saß ein 66-jähriger Rentner, der Vorwurf gegen ihn lautete Unterschlagung.

    1999 kaufte ein älterer weitläufiger Verwandter des Beschuldigten jenen Rasenmäher für 700 Mark. Unterstellen durfte der Mann die „Maschine“ im Geräteschuppen des 66-Jährigen, der zu dem Älteren ein wohlwollendes und unterstützendes Verhältnis hatte. Man kam überein, dass der Rasenmäher von beiden je nach Bedarf genutzt werden dürfe.

    Im vergangenen Jahr nun streikte die Maschine, als sie gerade der Angeklagte im Gebrauch hatte. Er erkundigte sich bei einer Firma nach Reparaturmöglichkeiten und bekam die Auskunft, dass der vermutliche Motorschaden nur mit einem Aufwand behoben werden könne, der nicht mehr wirtschaftlich sei. Genaueres könne aber nur ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs ergeben, für den 50 bis 100 Euro zu zahlen sein würden.

    Damit stand für den 66-Jährigen fest, dass er den Rasenmäher, für den auch der Firmenangestellte keinen Cent mehr gegeben hätte (so seine Zeugenaussage), an Ort und Stelle ließ – zum Verschrotten. Dabei setzte er ganz selbstverständlich das Einverständnis des anderen voraus, die Idee, ihn zu fragen, kam ihm gar nicht in den Sinn, zumal er sich durch seine Gefälligkeiten als gleichberechtigter Miteigentümer fühlte.

    Rein rechtlich ließ sich das so aber nicht halten. Der Rasenmäher gehörte dem Älteren, der Anzeige erstattet hatte mit dem Hinweis auf die Reparaturkünste eines anderen Verwandten. Da ein Freispruch nicht zu erreichen war, verständigten sich die Vorsitzende Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld.

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