Meiningen (it) Thomas Lutz, der stellvertretende Bürgermeister von Masserberg im Landkreis Hildburghausen, hat einen Arbeitsrechtsstreit mit seinem früheren Dienstherrn unbeschadet überstanden. Wie er erklärt, fühle er sich durch den am Arbeitsgericht Suhl erzielten Vergleich mit dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-Thüringen "umfassend rehabilitiert".
Hintergrund des Streites war eine Arbeitsförderungsmaßnahme, über die der frühere Leiter des Meininger Arbeitsamt gestolpert war. Dem Filialleiter Thomas Lutz, in Meiningen wegen ungewöhnlicher und unbürokratischer Hilfe bekannt und beliebt, war im Februar gekündigt worden. Sein unmittelbarer Dienstherr, das Suhler Arbeitsamt, trennte sich von Lutz, weil er angeblich seine Kompetenz überschritten habe, indem er einem arbeitslosen Privatpiloten eine 23 000 Euro teure Umschulungsmaßnahme zum Berufspiloten ermöglichte.
Ungewöhnliche Geschäftsidee
In einer Transportfirma, die in Sonneberg ansässig sein soll, war dem arbeitslosen Piloten, der fünf Jahre in dem Suhler Flugsportverein als technischer Leiter tätig war, eine Festanstellung versprochen worden. Eine ungewöhnliche Geschäftsidee war es schon: In Südthüringen will eine Firma ihre Güter nicht mehr per Laster transportieren, sondern durch die Lüfte.
Aber das kann es nicht allein gewesen sein, warum das Arbeitsamt aufschreckte. Denn, und da sprach Richter Peter Heymann während des ersten Streittermines im Oktober Tacheles, es gab eine zu große persönliche Nähe von Lutz zum Piloten. Lutz ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender in dem Flugverein gewesen. "Es hätte ihnen", so der Richter, "nicht schlecht zu Gesicht gestanden, wenn sie sich zurück genommen hätten".
Doch Peter Heymann betonte auch, dass dies keinerlei Wertung sei, beziehungsweise, dass diese Befangenheit nicht zwangsläufig arbeitsrechtliche Konsequenzen haben müsse. Denn, so die Aktenlage, an der Bewilligung haben "genügend Leute" mitgewirkt. Sogar der stellvertretende Direktor des Suhler Arbeitsamtes. Ausgerechnet die Stichprobenkontrolle des Thüringer Landesarbeitsamtes im Januar diesen Jahres brachte den einzigen großen Fall des Meininger Arbeitsamts-Chefs an den Tag. Die Akten über die ungewöhnliche Förderung sollen zugespielt worden sein.
Gütliche Einigung
Der Suhler Arbeitsrichter wollte, so sagte er in der Sitzung im Oktober, bis zum neuen Termin im November erst einmal geklärt haben, ob die Transportfirma, die dem Privatpiloten eine Festanstellung als Berufspilot zusicherte, überhaupt ein ernsthaftes Angebot unterbreitete, oder ob es vielleicht getürkt war. Das sei letztlich eine Frage, die den Steuerzahler interessiere und die schon längst erforscht sein müsste, meinte Heymann. Dazu kam es nicht mehr, denn beide Seiten haben sich schon am Vortag des festgesetzten Termines gütlich geeinigt.
Thomas Lutz versicherte indes, dass der Geförderte auch wirklich als Pilot in der Sonneberger Firma arbeite. Schon vor dem Arbeitsgericht hatte Lutz immer wieder betont, dass er diese Fördermaßnahme als legal und berechtigt ansah.
Heute nun will sich Thomas Lutz neuen beruflichen Aufgaben widmen. Er arbeitet zur Zeit als Projektleiter in einer Fensterfirma in Langewiesen (Ilmkreis). Der Vergleich habe ihn zufrieden gestellt und er habe keine Wiedereinstellungs-Ansprüche mehr. Ob er eine angemessene Abfindung bekam, dazu wollte er sich allerdings nicht äußern, da beiderseitiges Stillschweigen vereinbart worden sei. Mit dem Vergleich seien "alle gegenseitigen Verpflichtungen abgegolten und das abhängige Arbeitsverhältnis beendet".