Obwohl das jetzt vermutlich für ihn möglich wäre, strebt Landrat Thomas Habermann wohl keine neue Amtszeit mehr an. Das machte er in einem Gespräch mit dieser Redaktion über die vom bayerischen Kabinett beschlossene Wahlrechtsreform deutlich. Mit dieser Neuregelung soll die bisher gültige Altersgrenze für Kommunalpolitiker wie Landräte und Bürgermeister aufgehoben werden. Davon wäre auch der seit 2003 amtierende Landrat von Rhön-Grabfeld betroffen. Sollte das Gesetz nämlich vom Landtag beschlossen werden, könnte sich Habermann, anders als bisher, noch einmal zur Wahl stellen.
Bad Neustadt