BURGPREPPACH (GI) Heftige Vorwürfe richtet der Altmetallhändler Rainer Korn aus Burgpreppach an das Landratsamt Haßberge. Die Behörde hatte im Oktober 2005 eine Razzia auf dem Betriebsgelände und im Anschluss eine "Betriebsuntersagung" veranlasst.
"Diese Vorgehensweise finde ich für meinen Betrieb als Benachteiligung und Geschäftsschädigung", so Korn. Das Landratsamt sei aufgrund "unwahrheitsmäßiger Aussagen" aus der Nachbarschaft gegen seinen Betrieb vorgegangen, so Korn. Und jetzt habe er vor dem Verwaltungsgericht Würzburg Recht bekommen. Der Betrieb läuft wieder.
Was war passiert? Die Firma Korn GmbH in Burgpreppach verkauft unter anderem Schrott und Altmetalle und ist daher als Recycling-Betrieb zur ordnungsgemäßen Lagerung und Sortierung der Stoffe auf ihrem Betriebshof verpflichtet. Giftstoffe dürfen nicht in die Umwelt geraten. Doch gerade an diesem Punkt hatte es Konflikte mit dem Landratsamt Haßberge gegeben. Laut Dr. Gerhard Weinmann vom Landratsamt sei "massiv" gegen Auflagen verstoßen worden. Weinmann nennt als Beispiel den Entwässerungsschutz. Der Betrieb müsse gewährleisten, dass Giftstoffe nicht ausgeschwemmt werden und in die Umwelt gelangen. Zudem habe das Landratsamt das Einzäunen des Geländes und das Zahlen einer Sicherheitsleistung gefordert. Diese Sicherheitsleistung ist dafür gedacht, dass - sollte der Betrieb einmal insolvent gehen - auf dem Betriebsgelände möglicherweise verbliebene Altlasten entsorgt werden können, ohne dass der Steuerzahler damit belastet wird. Da diese Auflagen nach Aussage von Weinmann nicht erfüllt wurden, drohte das Landratsamt Haßberge dem Unternehmer ein Zwangsgeld an und vollstreckte dieses nach einer Frist dann auch.
Im Herbst 2005 war der Betrieb wegen Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen und des unerlaubten Betreibens einer Anlage durchsucht worden. Die Durchsuchung führte im Anschluss zu der Betriebsuntersagung durch das Landratsamt. Gegen diese Betriebsuntersagung legte Inhaber Korn Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Würzburg ein und bekam in mündlicher Verhandlung im März 2006 Recht. "Allerdings nur aus formalen Gründen", stellt Weinmann klar. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass die Begründung für die Betriebsuntersagung vom Landratsamt unzureichend formuliert war. Daher wurde der Bescheid aufgehoben. Inhaltlich sei die Sicht des Landratsamts vor Gericht bestätigt worden, sagt Weinmann. Der Erlass der Zwangsgelder und auch die Durchsuchung des Betriebsgeländes seien rechtens gewesen, betont er.
Wie geht es weiter? Laut Weinmann bekommt der Betrieb noch eine Chance. Die Auflagen müssen erfüllt werden. Werde gegen die verstoßen, schließt Weinmann eine Neuauflage der Betriebsuntersagung - dann mit formal richtiger Begründung - nicht aus.
Unternehmer Rainer Korn erklärt auf Nachfrage, dass sein Betrieb die Auflagen auf jeden Fall beachten werde. Er hätte sich aber mehr Zeit gewünscht, diese auch umsetzen zu können. Bei einer Betriebsbesichtigung in diesem Jahr sei ihm von einem Richter des Würzburger Verwaltungsgerichts bestätigt worden, dass es auf seinem Gelände aussehe "wie in einer Apotheke", so geordnet seien die Metallsorten. Dies hätte auch dazu geführt, dass der Richter die Betriebsuntersagung des Landratsamtes aufgehoben habe. Auch die beschlagnahmten Akten seien von der Wasserschutzpolizei Schweinfurt dem Betrieb wieder ausgehändigt worden.
Weinmann kommentiert dies, dass die Betriebsbesichtigung des Richters vorher angekündigt gewesen sei. Da könne man ja erwarten, dass alles aufgeräumt ist. Dem Richter hätten aber auch Bilder von der Razzia im Herbst vorgelegen.
Korn dagegen betont, dass sein Betrieb "ordnungsgemäße Entsorgung" garantiere. "Wir sind Mitglied im Umwelt Pakt Bayern."