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Bad Neustadt: Bad Neustadt: Mit 150 km/h durch die geschlossene Ortschaft

Bad Neustadt

Bad Neustadt: Mit 150 km/h durch die geschlossene Ortschaft

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    Bad Neustadt: Mit 150 km/h durch die geschlossene Ortschaft
    Bad Neustadt: Mit 150 km/h durch die geschlossene Ortschaft Foto: Karin Nerche-Wolf

    Bereits im Oktober des vorangegangenen Jahres störte ein junger Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw zu fortgeschrittener Nachtzeit die Bewohner in Salz durch unnötiges Aufheulen lassen des Motors. Die Geräusche verhallten lautstark aus der Sportabgasanlage des Fahrzeugs. Als eine Streifenbesatzung der Polizei auf dieses Verhalten aufmerksam wurde, gab der Kraftfahrer Vollgas und versuchte sich einer Kontrolle zu entziehen. Die Verfolgung erstreckte sich über zwei Kilometer in dicht bebautem Gebiet. Der Fahrer konnte sich der Anhaltung nicht entziehen.

    Junger Raser kam mehrfach auf die Gegenspur

    Während der kürzlich stattgefundenen Gerichtsverhandlung erläuterte die damalige Streifenbesatzung laut eines Berichtes der Bad Neustädter Polizei, wie der Pkw mit einer Motorleistung von über 300 PS eine Geschwindigkeit von circa 150 Stundenkilometern erzielte. Das voll besetzte Fahrzeug befand sich hierbei innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Weiterhin wurden festgestellte Fahrfehler angebracht, die sich durch die nicht mehr zu kontrollierende Geschwindigkeit ergaben. Nach den Ausführungen der Beamten geriet der junge Raser in nicht einsehbaren Kurven mehrfach auf die Gegenspur und konnte einem Abkommen von der Fahrbahn nur knapp entgehen.

    Verurteilt wurde der Fahrzeugführer nun vor dem Amtsgericht Bad Neustadt als sogenannter Einzelraser. Eine Verurteilung ist dem Bericht zufolge nicht von der Anzahl an Teilnehmern abhängig, sondern viel mehr sorgte die extrem hohe Geschwindigkeit sowie das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten für den Schuldspruch.

    Führerschein wurde noch im Gerichtssaal eingezogen

    Neben einer Geldstrafe von 1400 Euro wurde auch die Fahrerlaubnis des Rasers durch das Gericht entzogen. Die Einziehung des Dokumentes erfolgte noch im Gerichtssaal. Frühestens nach einer Sperrfrist von einem Jahr hat der junge Mann die Möglichkeit wieder in den Besitz seiner Fahrerlaubnis zu kommen, heißt es abschließend. 

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