Der Eilantrag von Yatin Shah beim Verwaltungsgericht, in dem er fordert, die Baumfällungen am geplanten Standort des Anbaus an die Grundschule Bad Königshofen zu untersagen, wurde abgewiesen. Wie bereits berichtet, hatte Shah den Antrag damit begründet, dass bisher weder eine Baugenehmigung noch ein Förderbescheid vorlägen und deshalb keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden sollen, außerdem laufe noch eine Petition beim Landtag, eingereicht von Shah und weiteren Personen. Deren Ergebnis müsse abgewartet werden. In der Petition wird eine Umplanung gefordert sowie ein Gesamtkonzept für Grund- und Mittelschule.
Es geht um 16 Bäume
16 Bäume stehen auf dem geplanten Baugrund. Für sie gilt laut Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll-Verbot zwischen dem 1. März und dem 30. September. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat eine Fristverlängerung bis 7. März erteilt. Das Zeitfenster für die Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wird eng. Sollten die Bäume jetzt nicht gefällt werden, droht dem Projekt eine Verschiebung um rund ein Jahr, war von der Stadt Bad Königshofen als Antragsgegnerin angeführt worden.
Es würden keine voreiligen Tatsachen geschaffen, sondern ein Stadtratsbeschluss umgesetzt. Des weiteren gebe es keine Baumordnung im Stadtgebiet, lediglich eine Gestaltungssatzung, von der die Stadt als Bauherrin jedoch durch Stadtratsbeschluss befreit wurde. Angeführt wurde außerdem, dass es sich dort nicht um besonders erhaltenswerte Bäume handelt, einige hätten wegen Pilzbefalls sowieso entfernt werden müssen.
Wie sieht es aus mit der Antragsbefugnis
Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Antragsteller keine Befugnis hat, einen "Eilantrag auf einstweilige Anordnung" zu stellen. Dies sei nur möglich, wenn der Antragsteller geltend machen kann, "durch behördliches Handeln oder Unterlassen in eigenen Rechten gefährdet zu sein", heißt es vom Verwaltungsgericht. Das sei hier unter keinem Gesichtspunkt der Fall.
Hinsichtlich der beim Landtag eingereichten Petition erklärte das Gericht, dass eine Petition laut Bayerischer Verfassung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung habe. Eine Gestaltungssatzung schütze öffentliche Interessen, heißt es sinngemäß, auch das Berufen auf das Recht zu freiem Zugang zu Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur könne man hier nicht anführen. Der Antrag wird damit mangels Antragsbefugnis abgelehnt.
Reaktion des Bürgermeisters
Mit dieser Entscheidung hat Bürgermeister Thomas Helbling gerechnet. "Wir haben alles rechtmäßig durchgeführt", so sein Kommentar. Man warte gegenwärtig auf eine Antwort bezüglich der Petition, die im März eintreffen soll, und auf den Förderbescheid für den Grundschulanbau. Neue Bäume werden nach Ende der Bauarbeiten gepflanzt, so steht es im Begrünungsplan, der zum Bauplan gehört.
Gemeinsames Planungskonzept
Yatin Shah bestätigt in einer Stellungnahme, dass die Petition im Laufe des März behandelt werden soll. "Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes liegt es jetzt in den Händen der Stadt auf den während des Eilverfahrens zur Baumfällung mit der oberen Naturschutzbehörde und dem Landratsamt ausgearbeiteten Kompromissvorschlag einzugehen oder den bislang im Freistaat Bayern üblichen Weg, vor Entscheidungen von Oberbehörden keine unumkehrbaren Fakten zu schaffen, zu verlassen. Der nächste Verfahrensschritt ist eine Stellungnahme des Ministeriums für Unterricht und Kultus, welche bis zum 9. März erwartet wird. Danach werden sich unser überparteiliches Bündnis sowie Vertreter der gesamten Schulfamilie am 26. März im Landtag in München für den erfolgreichen Abschluss der Petition einsetzen, um ein gemeinsames Planungskonzept zum Wohle der Schüler sowie die zeitnahe, wirtschaftliche und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Schulstandortes Bad Königshofen zu erreichen."