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Baustopp bremst Biker

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Baustopp bremst Biker

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    Nach dreijähriger Pause sollte der Bikepark am Feuerberg am 1. Mai wieder öffnen. Die Genehmigung lag seit November 2008 vor. In den Streckenbau und die weitere Vorarbeit wurde seitdem bereits erheblich investiert. Aber der Landesbund für Vogelschutz legte Klage ein. Damit liegt das Projekt auf Eis.

    Kurze Rückblende: Nach der vielversprechenden Eröffnung des Bikeparks 2004 und den beiden ersten sportlichen Großveranstaltungen – dem King of Bikepark und den Bayerischen Meisterschaften im Jahr 2005 – wurde es wieder ruhig am Feuerberg. Die Betreiber hatten die Strecken teilweise anders, als mit der Naturschutzverwaltung des Landratsamt vereinbart, angelegt und wollten den Parcours durch zusätzliche Strecken durch den Wald noch ausweiten. Insgesamt waren vier Strecken zugestanden und weitere wurden nicht zugelassen. Die Anlage sollte „zurückgebaut“ werden. Doch Einschränkungen in der Streckenführung wären nach Auffassung der Betreiber Gerhard Lindner und Rudi Ott (Lohr) nicht mehr attraktiv genug gewesen. Sie entschieden sich daraufhin dafür, den Parcours nicht mehr aufzumachen „weil wir uns mit den Auflagen nicht mehr konkurrenzfähig sahen“.

    Allerdings hatte es nach der Stilllegung, so Lindner „enorme Nachfrage“ von Bikern gegeben, die wissen wollten, wann denn der Park wieder öffne, so dass sich die Liftbetreiber entschieden, das Projekt erneut anzupacken. Durch den Kontakt mit Dieter Händel (Höchstadt/Aisch), der Geschäftsführer des Bikeparks Geißkopf war, kam die Sache wieder ins Rollen. „Von Anfang an war ich 100 Prozent von dieser idealen Location überzeugt“ sagt Händel. Denn die Nähe des Feuerbergs zur Metropole Frankfurt, aber auch zu Würzburg, Schweinfurt und Kassel sei ideal als Bikepark-Standort und die Form des Berges sei prädestiniert für tolle Strecken.

    Händel erklärte sich bereit, als Geschäftsführer einzusteigen und er nahm die Gespräche mit den beteiligten Behörden wieder auf. Unter Federführung des Landratsamtes brachten die Fachbehörden wie Forstwirtschaft und Wasserwirtschaftsamt ihre Belange ein, die in einem modifizierten Antrag zusammengefasst wurden. „Wir mussten viel Überzeugungsarbeit leisten und auch Kompromisse eingehen“ sagt Händel. Auf der Grundlage der Verhandlungen arbeitete er ein Konzept für eine geänderte Streckenführung aus. Im Juni 2008 wurde Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung gestellt. Im November 2008 gab das Landratsamt grünes Licht für die neue Streckenführung und erteilte die naturschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb eines Mountainbikeparks am Feuerberg. Daraufhin begann Händel mit allen Vorbereitungen für die Wiedereröffnung.

    Der Landesbund für Vogelschutz machte allerdings von der Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Einspruch einzulegen, Gebrauch und reichte am 10. Dezember Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg ein, „weil das FFH-Landschaftsschutzgebiet ist und innerhalb dieses Gebietes dürfen keine Sportstätten errichtet werden“ so Händel.

    Er habe vom Landratsamt aber die Information bekommen, dass der Landesbund für Vogelschutz nicht klageberechtigt sei, weil er kein Grundstück am Feuerberg habe. Händel habe sich auf diese Aussage verlassen und das Projekt wie geplant weiter vorangetrieben.

    Am 24. März wurde ihm telefonisch mitgeteilt, dass ab sofort sämtliche Baumaßnahmen einzustellen sind, weil die Klage des Vogelschutzbundes aufschiebende Wirkung habe. „Wenn das Landratsamt am 10. Dezember gesagt hätte, dass ich nicht weiterbauen darf, hätte ich mehr nicht investiert“ moniert Händel. Er habe sich aber auf die endgültige Genehmigung vom 20. November verlassen und sei davon ausgegangen, dass die naturschutzrechtliche Erlaubnis in trockenen Tüchern sei.

    Bei den Vorbereitungen für die Wiedereröffnung habe er sich auch genau an die Absprachen für den neuen Streckenplan gehalten. Die Downhill-Strecke wurde freigeräumt und gebaut, mit dem Bau der Dirt-Schanze und des Übungsparcours wurde begonnen. In der Liftstation wurde der Raum für den Fahrzeugverleih und die Werkstatt renoviert, ebenso wie die Wohnung im Liftgebäude, die Händel beziehen wollte. Eine Homepage wurde erstellt „das war auch nicht ganz billig“, Werbemaßnahmen in Zeitungen und Internet gestartet, Verträge mit Sponsoren und Partnern geschlossen, Leih-Bikes für 22 000 Euro bestellt und ein Streckenpflegefahrzeug (Quad) für 5000 Euro gekauft. Außerdem hat Händel ein Stück vom Staatsforst privat gepachtet als Verbindung zur Downhillstrecke und zur Free-Ride-Strecke, weil, so Händel, die Strecke wegen dem Borstengras nicht mehr über die Piste führen darf. „Ich habe mich auf die Zusage verlassen“ sagt Händel. Er habe seit November rund 700 Stunden investiert. Seine Frau habe ihn bei der organisatorischen Arbeit mit rund 300 Stunden unterstützt. Jetzt steht er total auf dem Schlauch, weiß nicht, wie es weitergeht. Laut seiner Nachfrage beim Verwaltungsgericht könne es, bis über die Klage entschieden sei, „zwischen einem Monat und eineinhalb Jahren“ dauern.

    Er befinde sich nun, wie er der Main-Post unumwunden sagt, „in einer echt beschissenen Situation“. Wenn der Bikepark heuer nicht öffnet, hat er Zeit und Geld umsonst investiert, denn dann fließen keine Einnahmen. Vom Bikepark Geißkopf bekam er zwischenzeitlich ein Angebot, dort wieder als Geschäftsführer einzusteigen. Doch wenn er am Geißkopf anfängt, kann er – falls die Genehmigung für den Feuerberg doch kommt – nicht wieder zurück. Aber eineinhalb Jahre auf eine Entscheidung warten, geht nicht. Was ihn über die finanzielle Seite hinaus besonders ärgert ist, dass er bei den Sponsoren und Geschäftspartnern unglaubwürdig dasteht, weil abgeschlossene Verträge nun wieder hinfällig sind. Was soll ich machen? Warten oder nicht warten? fragt Händel und ist im Zwiespalt. Denn alles hängt nun davon ab, wie zügig das Verwaltungsgericht die Klage behandelt.

    Aus der geplanten Eröffnung am 1. Mai wurde auf jeden Fall nichts. Wie Händel informiert, soll Anfang Mai eine Begehung vor Ort mit Verwaltungsgericht, Landratsamt und Landesbund für Vogelschutz stattfinden. Nach der Ortsbesichtigung beschließt das Gericht, ob die Klage angenommen wird und wenn ja, wann darüber verhandelt wird. „Solange dürfen wir nicht weiter bauen“ sagt Händel. Und was wird aus dem Geld, das er schon investiert hat? Sollte das Projekt gekippt werden, wird Händel auf Schadenersatz klagen. Das Landratsamt habe ihn falsch beraten und sei schadenersatzpflichtig, sagt er.

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