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Beim Surfen ein Stück Euro-Kuchen abgesahnt

Bad Neustadt

Beim Surfen ein Stück Euro-Kuchen abgesahnt

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    bad Neustadt (ac) Hans-Joachim Wörner ist mit seiner Firma umgezogen, von Bad Neustadt nach Birmingham in Großbritannien - allerdings nur auf dem Papier. Seitdem trägt sein Betrieb den Beinamen "Limited". Das Haustechnik-Unternehmen bleibt Bad Neustadt erhalten, nun aber als Zweigstelle der Zentrale in Birmingham.

    Wörner hatte bereits seit längerem mit dem Gedanken gespielt, sein Unternehmen als GmbH eintragen zu lassen. Bis April war die Firma als Einzelunternehmen eingetragen. Bei dieser Form haftet der Inhaber nicht nur mit dem Betriebs-, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Obendrein sind die Steuern im Vergleich zu GmbH und Limited höher. "Man muss sich Europa öffnen", sagt Hans-Joachim Wörner, Inhaber von "Die kleine Firma Limited". Einen Mitarbeiter hat Wörner in Bad Neustadt, in Birmingham indes beschäftigt er niemanden. Die EU macht's möglich: "Jeder Europäer kann eine Limited in Großbritannien gründen, selbst wenn er dies nur mit dem Ziel macht, damit das deutsche Gesellschaftsrecht zu umgehen", heißt es auf der Homepage einer "Limited Beratung".

    Ihr Ziel ist es, Unternehmen beim Sprung ins europäische Ausland zu helfen. Im Internet steht die Beratungsfirma nicht alleine da - im Netz gibt es diverse Anbieter derartiger Dienstleistungen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2003 boomt das Geschäft mit Limited-Gründungen (wir berichteten im Wirtschaftsteil). Der BGH erkannte die Gleichberechtigung von GmbH und Limited an.

    Wörner wandte sich an eine Beraterfirma, auf die er beim Internetsurfen gestoßen ist. Knapp 400 Euro hat er bezahlt, dafür habe ihm der Dienstleister bei allem geholfen, sagt er. Im letzten Herbst sei er auf die Idee gekommen, mit seiner Firma nach Großbritannien überzusiedeln. "Als es mit Europa los ging, habe ich mich gefragt, wie bekomme ich auch etwas von dem Kuchen ab?"

    Das Genehmigungsverfahren ging schnell, so Wörner, ohne Behördengänge, per E-Mail, innerhalb weniger Tage. Ein großer Vorteil sei das niedrige Stammkapital: Während es bei Gründung einer GmbH 25 000 Euro bedarf, braucht man für eine Limited wesentlich weniger - ganze 1,5 Euro. Der Geschäftsmann hat dennoch 1 000 Euro eingezahlt, "sonst hört sich das Ganze an wie ein Witz."

    Und noch einen Vorteil hat die Limited gegenüber der Einzelfirma: Der Geschäftsführer ist von der Rentenversicherungspflicht befreit. Steuern und Beiträge an die Handwerkskammer zahlt Wörner aber nach wie vor. Erst wenn er eines Tages im Ausland tätig wird, kann er das dort verdiente Geld in England versteuern, zu wesentlich besseren Konditionen als in Deutschland.

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