So manches würde aber sogar einen Papierkorb überfordern; auch in diesem Falle. Einem jungen Rhöner, der vormals mit seinem Opfer liiert gewesen war, sich über sie wegen falscher Anschuldigungen geärgert hatte, war die Sicherung durchgebrannt. Im Beisein von Freunden machte er seinem Ärger Luft.
Unverschämte Inhalte
Er schickte von seinem Handy der "Ex" zwei höchst unverschämte SMS. Am Vormittag bereits hatte er einmal auf diesem Wege die junge Frau beleidigt. Jetzt am Abend, zusammen mit den Freunden, dazu noch in Alkohollaune, sah er dann die Angelegenheit noch viel lockerer. Das Papier, auf dem dieser Bericht gedruckt wird, könnte "rot" werden, wenn die ausgesprochenen Beleidigungen hier abgedruckt würden.
Und ein guter Freund setzte noch einen drauf. Auch er nahm die Telekommunikationstechnik zu Hilfe und sandte eine SMS an diese junge Frau. Der Inhalt dieser Nachricht unterschied sich kaum von den vorausgegangen. Er schlug in die gleiche Kerbe und beleidigte das Mädchen aufs heftigste.
Vor Gericht gaben sich die beiden Kumpanen jedoch dann sehr kleinlaut. Sie hätten beide sich bei der Beleidigten entschuldigen wollen. Jedoch diese habe die Entschuldigungen der Angeklagten nicht entgegengenommen.
Normalerweise werden Beleidigungsdelikte von der Staatsanwaltschaft auf den strafrechtlichen Privatklageweg verwiesen. In diesem Falle jedoch hatte man anders entschieden und den beiden jungen Männern je einen Strafbefehl ins Haus flattern lassen, gegen die ihre Rechtsanwälte Einspruch eingelegt hatten. Daraufhin fand dann die Hauptverhandlung vor den Schranken des Gerichts statt.
Entschuldigungen abgelehnt
Auch in diesem Termin, in dem die "Geschädigte" als Zeugin erschienen war, nahm sie die Entschuldigungsversuche der beiden Angeklagten nicht an. Die Vorgeschichte, so meinten die beiden Verteidiger, müsse in diesem Verfahren wohl schon berücksichtigt werden. Sie regten beide denn auch die Verfahrenseinstellung gegen Auflagen an.
Und so ließ der Richter am Amtsgericht, Joachim Hein, doch Milde walten. Mit Zustimmung der Staatsanwältin und der übrigen Beteiligten stellte er das Verfahren vorläufig ein. Allerdings ungeschoren kamen die beiden nicht davon. Jedem wurde auferlegt, bis 1. August je einen Geldbetrag von 300 Euro an die Staatskasse sowie an die Geschädigte zu zahlen. Wird dem nicht nachgekommen, kommt es zu einer Neuauflage der Hauptverhandlung.
Die heutige Technik erleichtert aber auch die Beweisführung! Was bleibt da außer dem Geständnis?