Zum Artikel "Biber vergrämen statt töten?" vom 13. Januar 2024 erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.
Ich bin, gelinde gesagt, entsetzt darüber, dass am Mühlbach ein Biber getötet wurde und einem weiteren dasselbe Schicksal bevorsteht. Und das, obwohl Berit Arendt, die Bibermanagerin vom Bund für Naturschutz Nordbayern, dies ablehnt. Es klingt ja schon zynisch, dass das Amt die Tötung mit dem Tierschutz begründet: Es ist also tierschutzgerechter, ein Tier umzubringen, das heißt, ihm sein Leben zu nehmen, als ihm die Chance einzuräumen, woanders einen Lebensraum zu finden.
Es gibt eine Bandbreite an Maßnahmen, um einen Dammbau und damit den Wasserstand zu begrenzen. Eine Absenkung funktioniert nur dann, wenn ich verhindere, dass die Biber die Beschädigung wieder reparieren. Dass man das empfohlene Mittel der Stromlitze wegen Besuchern der Luitpoldaue nicht verwenden könne, klingt in meinen Ohren nur vorgeschoben. Immerhin werden fast alle Weidetiere mit Stromzäunen umzäunt, ohne dass das mit Wanderwegen kollidiert. Und die Besucher hätte ohnehin nichts auf dem Damm, wo die Stromlitze hätte sein müssen, verloren.
Nein, diese Beispiele zeigen auf, dass es im Bibermanagement an einem Konzept fehlt. Es wäre nötig, die gesamte Kulisse des Landkreises anzuschauen und die Gewässer zu bewerten: Wo darf der Biber sich ungestört ausbreiten, wo unter Begrenzung dieser Ausbreitung und wo geht es keinesfalls, dass dort ein Biber lebt. Wären diese No-Go-Gebiete identifiziert, so könnte bei ersten Anzeichen einer Besiedelung mit der Vergrämung begonnen werden. An einer solchen Einstufung könnte man aber auch das Hochwasserschutzpotential des Bibers abschätzen, weil er für Wasserrückhalt bei Starkregen sorgt, wenn man ihn denn lässt.
Und auch für Maßnahmen zur Eindämmung seiner Lebensraumgestaltung, respektive der Tötung, solle es einen klaren Leitfaden geben, der festlegt, welche Maßnahmen zwingend professionell durchzuführen und nachzuweisen sind, bevor eben das Umbringen der geschützten Tiere genehmigt wird. Das wäre nachvollziehbar und transparent und würde beitragen zu einer sachlichen Bewertung der Ausbreitung des Bibers.
Dazu wäre aber auch ein klares Bekenntnis der Politik zu einem Paradigmenwechsel und einer Daseinsberechtigung des Bibers in unserem Landkreis nötig. Und der klare Wille, anzuerkennen, dass Lippenbekenntnisse zu Artenschutz und Gewässerrückhalt in der Fläche nicht ausreichen, sondern Taten mit überprüfbaren Ergebnissen jetzt gefordert sind.
Christiane Bolz
97653 Bischofsheim