Man kann sie derzeit in allen Ortschaften antreffen, denn sie haben jetzt alle Hände voll zu tun. Die Kamine müssen jetzt noch einmal überprüft werden, damit sie in der angelaufenen Heizsaison funktionieren. So können gefährliche Kaminbrände durch sachgemäße Arbeit, die nur ein Fachmann ausführen kann, vermieden werden.
Auf ihre Weise sorgen die Kaminkehrer dafür, dass die Heizung sicher, energiesparend und umweltschonend arbeitet. Vielleicht deshalb verbinden die Leute das Auftauchen des Kaminkehrers, oder Schlotfegers seit jeher mit zu erwartendem Glück. „Die Feuerung mit Holz hat massiv zugenommen", weiß Bezirkskaminkehrermeister Klaus Zimmermann aus Sulzdorf bei Stadtlauringen. An seinen auszuführenden Aufgaben und am Umfang seines Kehrbezirkes hat sich bisher nichts geändert. In Bad Königshofen und weiteren 15 Ortschaften mit rund 2300 Anwesen sorgt der Fachmann für Brandschutz, Sicherheit und eine neutrale Beratung und er achtet auf die Einhaltung des Umweltschutzes. Die Oberhand und die Kontrolle hat nach wie vor der Bezirkskaminkehrermeister – Auch wenn in der EU an den Gesetzen gedreht wird und ausländische Schornsteinfeger hier ab 1.Januar 2013 unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten können.
Ist der Hauseigentümer oder Mieter mit den bisherigen Arbeiten zufrieden dann bleibt alles beim alten und läuft normal weiter, so Zimmermann. Ansonsten muss der Eigentümer selbst dafür sorgen, dass alle anfallenden Arbeiten laut vorhandenen Feuerstättenbescheid jährlich fachmännisch abgearbeitet werden müssen. Dabei ist der genaue Zeitpunkt und die Art der Arbeit vorgegeben. Erfolgt nach einer festgesetzten Frist das Abstellen von Mängeln nicht, so führt der Bezirkskaminkehrermeister diese Arbeiten aus. „Das wird durch zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand bestimmt nicht billiger für die Leute werden“, rät Zimmermann.
Alle Bezirkskaminkehrermeister sind gleichzeitig auch als Energieberater des Handwerks zu gelassen. Für bestehende Wohngebäude können sie Energieausweise ausstellen. Seit Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den Energieausweis vorlegen aus dem zu ersehen ist wie viel Energie die Wohnung „schluckt“".
Außerdem wird am ganzen Gebäude festgestellt wie viel Strom- und Heizbedarf, auch Warmwasser, gebraucht wird. Ausschlaggebend ist dabei der Zustand der Wärmedämmung. Je nach Ausführung des Energiepasses gibt es verschiedene Preisgruppen, die unterschiedliche Aussagekraft besitzen. Eine Variante legt den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre zugrunde, die andere, die teurere, ist der bedarfsorientierte Ausweis, bei dem von einer durchschnittlich genutzten Immobilie ausgegangen wird und die anhand von bauphysikalischen Daten berechnet wird.
Dann zeigt sich, wie viel das Haus oder die Wohnung im Standardfall verbraucht. „Der Energiepasses lohnt sich auf alle Fälle, denn es wird auch ersichtlich, wo in der Zukunft noch Einsparungen möglich sind und wo sich Investitionen am meisten rentieren“, so der Rat des Meisters.