(nö/tosch) Mit der Einführung des neuen Mess- und Eichgesetzes (MessEG) war die Anerkennung der staatlich anerkannten Prüfstellen bis Ende 2016 befristet. Sofern danach weiter Zähler geeicht werden sollten, musste eine Neuanerkennung der Prüfstellen erfolgen.
Die Prüfstelle bei der Überlandwerk Rhön GmbH (ÜW) in Mellrichstadt stellte sich der Herausforderung und erhielt vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (BLMG) die Neuanerkennung. Damit ist im Überlandwerk neben dem Beschussamt die zweite staatliche Prüfeinrichtung des BLMG in Mellrichstadt zu finden.
Zahlreiche Anforderungen erfüllt
Die Prüfstelle für Stromzähler beim ÜW Rhön ist als unabhängige Einrichtung tätig. Sie unterliegt mit ihrer Arbeit, dem Eichen von Strommessgeräten und Zusatzeinrichtungen sowie der Durchführung von Befundprüfungen, der Aufsicht der zuständigen Landesbehörde. Dies ist in diesem Fall das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (BLMG) in München.
Mit dem Antrag auf Neuanerkennung der Prüfstelle mussten zahlreiche Anforderungen erfüllt werden. Maßgeblich war der Aufbau eines Qualitäts-Management-Systems. Das haben die bayerischen Prüfstellen gemeinsam ausgearbeitet. So konnte die Arbeitsbelastung der einzelnen Prüfstellen geringgehalten werden. Zudem wurde die Überprüfung durch das BLMG vereinfacht.
Viele Prüfstellen geschlossen
Aufgrund der hohen Anforderungen im Zuge der Novellierung des Mess- und Eichrechts wurden rund 30 Prozent der Prüfstellen geschlossen. „Wir sind sehr stolz, dass wir die Neuanerkennung erhalten haben“, unterstreicht Prüfstellenleiter Wolfgang Pfeiffer. Mit der Neuanerkennung der Prüfstelle ist der Weg in die „neue Messwelt“ offen. Im Überlandwerk wurde in den vergangenen Jahren stetig investiert, so dass man heute über eine moderne, vollautomatische Prüfeinrichtung auf dem neuesten Stand der Technik verfügt.
Wie sind Prüfstellen organisiert? Die Leistungen der staatlich anerkannten Prüfstellen machen einen unverzichtbaren Teil des durch den Staat zu garantierenden Verbraucherschutzes aus. Dieser wird durch die fachliche Qualifikation sowie eine durch den Gesetzgeber überwachte Unabhängigkeit des Prüfstellenpersonals garantiert. Die Ausbildung und Prüfung von Prüfstellenleitern und Stellvertretern erfolgt durch die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM). Die Prüfstellenleiter sind dann für die zu erfüllenden Aufgaben von der Eichbehörde öffentlich bestellt und verpflichtet. Das Prüfstellenpersonal besitzt gegenüber dem Trägerunternehmen oder Dritter beauftragender Unternehmen Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit in Bezug auf die Durchführung ihrer eichamtlichen Aufgaben. Es ist nur dem BLMG unterstellt.