Bislang mussten Kinder, respektive Jugendliche, zwölf Jahre alt sein, um Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr, zu werden. Vor vier Jahren wurde dieser Passus im Bayerischen Feuerwehrgesetz geändert und so die Bildung von Kinderfeuerwehren ermöglicht. Künftig, und das gilt ab sofort auch für die Feuerwehr in Bad Neustadt, können Kinder ab sechs Jahren Mitglied der Feuerwehr werden. Der Stadtrat hat das Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Neustadt wohlwollend entgegengenommen.
Bad Neustadt