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BAD NEUSTADT: Endlich: Die Parkgarage kann saniert werden

BAD NEUSTADT

Endlich: Die Parkgarage kann saniert werden

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    Zerfurchter Belag: Streusalz hat den Boden der Altstadtparkgarage zerfressen. Im Sommer 2018 könnte eine Sanierung in Angriff genommen werden.
    Zerfurchter Belag: Streusalz hat den Boden der Altstadtparkgarage zerfressen. Im Sommer 2018 könnte eine Sanierung in Angriff genommen werden. Foto: Foto: Ines Renninger

    Seit mehr als zehn Jahren hat Bad Neustadt um 57 Stellplätze in der Altstadt-Parkgarage gekämpft, erklärt Bad Neustadts Kämmerer Klaus Ullrich auf Anfrage. Anfang des Jahres war der Stadt nun Erfolg beschieden: Es gelang, die besagten Stellplätze aus der Insolvenzmasse der Firma Revita zu erwerben, so Bürgermeister Bruno Altrichter. Damit sei nun endlich der Weg für eine Sanierung des Parkhauses frei.

    Fast 20 Jahre ist das Altstadtparkhaus mittlerweile alt: 1998 wurde es von einer Investorengruppe gebaut – darunter die Stadt Bad Neustadt und verschiedene Bad Neustädter Geschäftsleute, so Andreas Schlagmüller, Geschäftsführer der Betreiberfirma Parkgarage Altstadt Bad Neustadt, GmbH & Co KG.

    Die Geschichte der Parkgarage

    Bauträger war die Firma Revita, die auch Eigentümer von 57 der 122 Stellplätze wurde. Der Stadt gehörten weitere 38 Stellplätze, die restlichen 27 verteilten sich auf 16 verschiedene Gesellschafter. Auch wenn die Parkplätze de facto verschiedenen Eigentümern gehören, sind sie alle öffentlich zugänglich. Die Eigentümer haben kein irgendwie geartetes Parkrecht, sondern erhalten ein Mietentgelt.

    Die Probleme begannen bald nach der Eröffnung

    Die Probleme rund um die Parkgarage begannen bereits kurze Zeit nach der Eröffnung: Berühmt wurde das Parkhaus für seine engen Auffahrten. Selbst geübte Autofahrer schlugen sich Schrammen in den Lack. Noch heute erzählen die bunten Wände die Geschichten zahlreicher Rempler. Zudem wurde schon bald gegen die Firma Revita ein Insolvenzverfahren eröffnet, das sich über Jahrzehnte hinziehen sollte, womit eine Sanierung oder Umgestaltung des Parkhauses in den folgenden zwanzig Jahren quasi unmöglich wurde, so Schlagmüller. Denn die Eigentümer hätten die damit verbundenen Kosten natürlich anteilig mittragen sollen.

    Schweigen über den Kaufpreis

    Im Jahr 2002 wurden dann doch zumindest die engen Auffahrten verbreitert. Die Kosten trug damals die Stadt Bad Neustadt. Anfang des Jahres gelang es nun der Stadt, vom Insolvenzverwalter besagte 57 Stellplätze zu erwerben. Über den Preis will Bürgermeister Bruno Altrichter auf Anfrage keine Auskunft geben.

    Zeitgleich erwarb der Landkreis – ebenfalls aus der Insolvenzmasse – die darüberliegende Bürofläche im Erdgeschoss, in dem die Agentur für Arbeit untergebracht ist. Ober- und Dachgeschoss waren schon zuvor im Eigentum des Landkreises.

    Zunächst die Kosten ermitteln

    „Endlich“, heißt es über den Kauf der Stellplätze aus aller Munde. Handlungsbedarf, so Schlagmüller, hätten in den vergangenen Jahren, alle Beteiligten gesehen. Vor allem der Boden des Parkhauses sei laut Altrichter in Folge der Streusalzeinträge „mangelhaft“, da müsse eine bessere Befahrbarkeit hergestellt werden. Ob in dem Zusammenhang dann noch weitere Umbauten vorgenommen werden – zahlreiche Lackspuren zeugen noch immer von zu engen Verbindungsrampen zwischen den einzelnen Parkebenen – müsse man nun eruieren. „Zunächst müssen nun die Kosten ermittelt werden“, so Schlagmüller. Die Betreiberfirma habe wenig Rücklagen. Schlagmüller wird übrigens auch in Zukunft weiterhin Geschäftsführer der Betreiberfirma bleiben, wie er auf Anfrage erklärt, auch wenn der bisherige kaufmännische Leiter der Stadtwerke Mitte 2017 Klaus Ullrich als Kämmerer nachfolgt.

    Zeitplan für die Sanierung

    Das laufende Jahr soll nun für die Planungen genutzt werden, so Altrichter über den Zeitplan. Da werde sich dann herauskristallisieren, welche Eingriffe machbar sind. Wenn möglich, sollen die Maßnahmen noch im November oder Dezember ausgeschrieben werden. Im Sommer darauf könnte die Sanierung umgesetzt werden. Eventuell sei das Parkhaus dann nur eingeschränkt nutzbar oder müsse voll gesperrt werden. All das ist aber noch Zukunftsmusik: Wichtig ist für Altrichter erst einmal: „Jetzt sind die Voraussetzung für eine Sanierung gegeben.“

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