Die ersten Energieausweise werden zum 1. Juli 2008 Pflicht. Sie werden von Energieberatern ausgestellt und sollen Mieter, Pächter oder Käufer und Behörden und natürlich die Eigentümer über die Energieeffizienz von Wohngebäuden informieren, Schwachpunkte der Energieeinsparung aufzeigen und die Grundlage für eine Sanierung stellen.
Nach einer EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden können diese ab Oktober 2007 nur von qualifiziertem Personal zertifiziert werden, Energieberatern für Gebäude. Diese Weiterbildung können Handwerker, Architekten und Ingenieure absolviert haben. Auch die Kaminkehrer sind mittlerweile Energieberater, sagte der Bezirks-Obermeister der Kaminkehrer-Innung Unterfranken, Ernst Richter.
Qualifiziertes Personal
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis nötig für bestehende Gebäude oder Wohnungen, wenn diese verkauft oder neu vermietet werden. Den Interessenten muss ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: bedarfs- oder verbrauchsorientiert. Der Bedarfspass bewertet Heiztechnik, Dämmung und Benutzerverhalten, somit Gebäudedaten, für die ein Vor-Ort-Termin empfohlen wird. Der Verbrauchspass dagegen begutachtet nur das Benutzerverhalten, ist damit viel schneller und kostengünstiger zu erhalten. Etwa 30 Euro müssten Eigentümer dafür zahlen, der bedarfsorientierte Ausweis koste dagegen 200 bis 300 Euro, so Richter.
Dafür ist der Aussagewert des Verbrauchspasses aber oft auch benutzerabhängig: Ein Mietshaus, das nur von älteren Personen genutzt wird, die wenig heizen, schneide beim verbrauchsorientiertem Energiepass besser ab als das vergleichbare Mietshaus, das von vielen Familien mit Kindern und Säuglingen bewohnt werde, wo erfahrungsgemäß der Energieverbrauch höher liegt. Einen nur verbrauchsorientierten Energiepass erstellen zu lassen, berge für den Eigentümer Chancen wie Risiken.
Wahlfreiheit
Für Neubauten muss immer ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises haben Eigentümer von bestehenden Häusern mit mehr als vier Wohneinheiten, ganz gleich welchen Baujahres. Bei kleineren Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten entscheiden Baujahr und Standard, ob der Eigentümer beim Energiepass wählen kann. Wenn das Gebäude vor November 1977, vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977, errichtet und nicht nachträglich modernisiert wurde, ist der umfangreichere Bedarfsausweis vorgeschrieben. Nur Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche brauchen gar keinen Ausweis.
Pflicht wird der Energieausweis für Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, schon bald: Bis zum 1. Juli 2008 müssen ihre Eigentümer die Energieeffizienz ihrer Häuser per Ausweis nachweisen. Wenn das Wohngebäude nach 1965 errichtet wurde, ist die Frist zur Vorlage eines Energieausweises bis 1. Januar 2009 verlängert. Bei Nichtwohngebäuden, etwa Bürohäusern, Ladenpassagen oder Arztpraxen, läuft die Frist des zwingend vorgeschriebenen Energieausweises bis zum 1. Juli 2009.
Gültig ist ein Energieausweis zehn Jahre lang. Alte Energiepässe behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit. Hält man die Übergangsfrist für die Erstellung eines Energiepasses für sein Gebäude nicht ein, riskiert man ein teures Bußgeld. Modernisierungsempfehlungen, die der Energieausweis anführt, sind nicht verpflichtend, aber bedenkenswert: Insbesondere die Erneuerung einer alten Heizungsanlage könnte sich bald amortisiert haben, so Energieberater Ernst Richter. Gute Dämmung zahle sich aus, könne aber auch kostspielig werden. Wasserführende Rohrleitungen sollten gedämmt sein, ebenso Fenster und Türen. Einen Rechtsanspruch auf Umsetzung der Empfehlungen eines Energiepasses haben Mieter aber nicht, ergänzten die Rechtsanwälte von Haus & Grund.