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MELLRICHSTADT (EO): Fahnenflucht oder Abwesenheit?

MELLRICHSTADT (EO)

Fahnenflucht oder Abwesenheit?

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    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fahnenflucht und "Eigenmächtiger Abwesenheit"? In beiden Fällen entfernt sich ein Soldat von seiner Truppe, ohne Urlaub zu haben oder sonst berechtigt zu sein.

    Im Verfahren gegen einen 22-jährigen Albertshofener vor dem Amtsgericht wurden die verschiedenen weiteren Voraussetzungen klar. "Ihr seht mich hier nie wieder, ich gehe nach Amerika", soll der Mann im Februar zu einem Vorgesetzten gesagt haben, als er eine 18-tägige Disziplinarstrafe hätte absitzen sollen. Kurz vor dem Arrest-Antritt setzte er sich nach Holland ab, um dort eine Ausbildung zum Informationstechniker zu beginnen.

    "Ich wollte schon wieder zurück", erzählte er vor Gericht. Aber weil er das mit der Gerichtspost "einfach nicht auf die Reihe" bekommen habe, hatte er einen ersten Vorführungstermin versäumt, so dass er bei seiner Rückkehr wegen dieses vergleichsweise harmlosen Delikts immerhin vier Wochen in U-Haft zubringen musste.

    Den Vorwurf der Absicht, dauerhaft fernzubleiben, sahen allerdings weder Staatsanwalt noch Richter als eindeutig nachweisbar an, weswegen der Anklagevorwurf auf "Unerlaubtes Entfernen" gemildert wurde.

    In seinem Antrag ging der Ankläger zu Gunsten des 22-Jährigen davon aus, dass er "dieses Delikt wohl nicht mehr begehen wird", denn er ist nicht mehr bei der Bundeswehr. Trotz der beiden Vorstrafen, wegen Diebstahl und eines weiteren Falles von unerlaubter Abwesenheit, sah der Staatsanwalt eine günstige Sozialprognose: Der Angeklagte hat mittlerweile eine feste Arbeitsstelle in Aussicht.

    Richter Martin Kober verurteilte den Informationstechniker zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und einer Geldauflage von 500 Mark. Im Hinblick auf die lange U-Haft mahnte der Richter: "Kümmern Sie sich in Zukunft besser um ihre Angelegenheiten. Wegen so einer Unachtsamkeit muss man ja nicht vier Wochen im Gefängnis sitzen."

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