Mit einem gemeinsamen Maßnahmenpaket wollen Polizei und Ordnungsämter der Kommunen negative Begleiterscheinungen beim bevorstehenden närrischen Treiben eindämmen. Dazu habe es vorige Woche bei der Polizeiinspektion Bad Neustadt ein Treffen der Sicherheitsbehörden gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung.
In den vergangenen Jahren hat es etwa bei den Faschingsumzügen im Landkreis immer wieder kleinere Vorfälle gegeben, die für Ärger sorgten, hervorgerufen etwa durch Wildpinkler oder Halbstarke, die Dinge beschädigten. Oft beobachtete die Polizei einen „erschreckend hohen Alkoholkonsum“.
Bei dem Treffen sei die Initiative der Faschingsveranstalter begrüßt worden, sich in zentralen Punkten selbst auf ein einheitliches Regelwerk zu verpflichten, um Phänomenen wie etwa Alkoholmissbrauch und überlauter Musik zu begegnen.
Sicherheitsbehörden und Polizei hätten sich auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Die seit Jahren relativ einheitliche Herangehensweisen bei anderen Veranstaltungen, wie Zeltfesten oder großen Tanzveranstaltungen, habe sich bewährt.
Für die Faschingsveranstaltungen im Landkreis wurden den Angaben zufolge „gewisse Rahmenvorgaben“ erarbeitet, die zum Beispiel das Mitführen von Alkohol, den Schutz vor zu lauter Musik und den Einsatz von Ordnern beträfen. Damit sollten gleiche Rahmenbedingungen für alle Faschingsveranstaltungen im Landkreis geschaffen werden, bei denen aber weiterhin Spielraum für die Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten vorhanden sei.
So ist nach Angaben von Thomas Gütlein, Chef der Polizei in der Kreisstadt, zu erwarten, dass bei den Umzügen weder Teilnehmer noch Zuschauer Hochprozentiges dabei haben dürfen. Und bei den größeren Veranstaltungen in den Faschingshochburgen müssten die Veranstalter professionelle Ordner engagieren.
Erklärtes Ziel der Maßnahmen sei es, den Menschen in der Region „ein gutes, weil sicheres“ Faschingstreiben zu ermöglichen.