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MELLRICHSTADT: Feuerwehren rücken beim Ausrücken zusammen

MELLRICHSTADT

Feuerwehren rücken beim Ausrücken zusammen

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    Die Gemeinde Grabfeld und die Stadt Mellrichstadt haben zur Einbindung der Feuerwehr Mellrichstadt in die Alarm- und Ausrückpläne eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Das Bild zeigt Bürgermeister Eberhard Streit und Bürgermeister Christian Seeber (links) und Mike Wenzel, den Oberbrandmeister der Gemeinde Grabfeld stehend.
    Die Gemeinde Grabfeld und die Stadt Mellrichstadt haben zur Einbindung der Feuerwehr Mellrichstadt in die Alarm- und Ausrückpläne eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Das Bild zeigt Bürgermeister Eberhard Streit und Bürgermeister Christian Seeber (links) und Mike Wenzel, den Oberbrandmeister der Gemeinde Grabfeld stehend. Foto: Foto: Frank Steinig

    Zusammenarbeit ist immer gut; gerade wenn sie über formale Grenzen hinweg geschieht. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Mellrichstadt und der thüringischen Gemeinde Grabfeld haben nun eine Vereinbarung getroffen, dass sie gar über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten.

    Dies hielten Bürgermeister Christian Seeber aus Rentwertshausen Eberhard Streit nun schriftlich fest. Demnach ist die Freiwillige Feuerwehr Mellrichstadt in die Alarm- und Ausrückepläne der Ortsteile Schwickershausen, Berkach, Behrungen, Wolfmannshausen, Rentwertshausen und Nordheim der Gemeinde Grabfeld eingebunden.

    Zur Absicherung einer umfassenden Feuerwehreinsatzbereitschaft in den Ortsteilen der thüringischen Flächengemeinde hat sich die Stadt Mellrichstadt bereit erklärt. Demnach werden die Mellrichstädter Feuerwehrleute in die beschriebenen Ausrückebereiche als Stützpunktwehr eingebunden. Dies sei auch mit der Thüringischen Feuerwehrorganisationsverordnung abgegolten. Zusätzliche Anforderungen von weiteren Wehren der Stadt Mellrichstadt im Einsatzfall werden weiterhin über die zuständigen Rettungsleitstellen der Landkreise gesteuert, heißt es in einer Pressemitteilung.

    Alle Maßnahmen der Freiwilligen Feuerwehr Mellrichstadt zur Abwehr von Brandgefahren, der allgemeinen Hilfe, im Rahmen des Katastrophenschutzes und die gegenseitige Hilfe seien grundsätzlich unentgeltlich. Tatsächlich entstandene Kosten können aber für Feuerwehreinsätze nach Artikel 17 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (überörtliche Hilfe) auf Antrag der Stadt Mellrichstadt erstattet werden.

    Für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr Mellrichstadt erhebt die Stadt Kostenersatz nach ihrer „Satzung direkt vom Verursacher, heißt es dazu in der Pressemitteilung.

    Die Vereinbarung tritt am 1. November in Kraft und hat eine Dauer von drei Jahren.

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