In den letzten Jahren hat sich die Bestattungskultur auf den Friedhöfen zunehmend gewandelt. Die Mehrheit der Bestattungen heutzutage sind Urnenbestattung. Die Stadt Fladungen plant die Aktualisierung der bestehenden Friedhofssatzung. Diese soll dann im Jahr 2025 in Kraft treten. Deshalb hatte Bürgermeister Michael Schnupp die für das Friedhofswesen der Stadt zuständige Verwaltungsangestellte Vanessa Witt in die Stadtratssitzung geladen.
Sie erläuterte dem Gremium das weitere Vorgehen. Bürgermeister Schnupp kündigte eine zukunftsorientierte Satzung an. Im Zuge der Satzungsänderung ist auch eine Überplanung der städtischen Friedhöfe geplant. Witt machte deutlich, dass die Umsetzung der Überplanung, auch aufgrund von Liegefristen, rund 30 bis 40 Jahre in Anspruch nehmen kann. In Vor-Ort-Terminen auf den acht Friedhöfen sollen auch Möglichkeiten für Urnenerdbestattungen sowie für die naturnahe Bestattung in Augenschein genommen.
Diskussion um Kniestockhöhe
Da die notwendige Aufarbeitung sehr zeitintensiv ist, wurde die Bildung eines Arbeitskreises "Friedhöfe" von der Verwaltung angeregt. Der Arbeitskreis wird auch über eine zukünftige Friedhofsgestaltung sowie die weiteren Perspektiven beraten. Die Stadträte Carsten Heß und Steffen Sauer sowie Stadträtin Laura Stäblein erklärten sich zur Mitarbeit bereit. Des weiteren gehören Bürgermeister Schnupp, Vanessa Witt, VG-Geschäftstellenleiterin Anke Bauer sowie Stadtrat Harald Lieder in seiner Funktion als Bestatter sowie ein Mitarbeiter des städtischen Bauhofs dem Gremium an. Außerdem ist geplant, bei den einzelnen Besichtigungsterminen auch Ansprechpartner des jeweiligen Ortsteils mit einzubeziehen.
Für Diskussion sorgte der geplante Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses in Oberfladungen. Knackpunkt der Diskussion war die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes für die Kniestockhöhe auf 1,20 Meter. Der Bebauungsplan im betreffenden Gebiet "Hinter der Mauer" sieht eine maximale Höhe von 50 Zentimetern für den Kniestock vor. Da diesbezüglich mehrfach Befreiungen beantragt wurden, hatte sich der Stadtrat im Januar 2022 nach intensiver Beratung darauf geeinigt, derartige Befreiungen nur noch bis zu einer Höhe von maximal 1,05 Meter zuzulassen.
Mehrere Stadträte befürworteten die Befreiung für das aktuelle Bauvorhaben auf 1,20 Meter. Andere wiederum hielten jedoch an der derzeitigen Regelung fest. VG-Geschäftsstellenleiterin Bauer erklärte, sollte der Befreiung auf 1,20 Meter stattgegeben werden, müsste man im schlimmsten Fall mit Klagen von früheren Bauherren rechnen. Diese hatten ebenfalls ein höheres Kniestockmaß gefordert, sich aber der Festlegung gebeugt. Auch Bürgermeister Schnupp sah eine weitere Ausnahmegenehmigung als sehr kritisch an.
Bauvorhaben
Nachdem den beiden Bauwerbern das Wort durch das Gremium erteilt wurde, hielten sie ein Plädoyer für ihren Neubau sowie die Höhe des geplanten Kniestocks. Der kompakte Neubau ist ohne Keller geplant, deshalb möchte man im Obergeschoss möglichst viel Fläche nutzen. Von außen würde sich das Gebäude gut an das Gelände sowie die Nachbargebäude anpassen, die Traufhöhe würde nur geringfügig überschritten werden. Der Stadtrat lehnte das geplante Bauvorhaben mit zehn zu zwei Stimmen insbesondere wegen der Überschreitung der Kniestockhöhe ab.

Des Weiteren stimmte der Stadtrat der Verordnung für die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 an 39 Tagen zu. Dies betrifft die Öffnung des Geschäftes "Rhönwild" sowie den Bauernladen im Freilandmuseum.