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Herbstadt: Gemeinderat erhöht Friedhofsgebühren

Herbstadt

Gemeinderat erhöht Friedhofsgebühren

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    Im Jahr 2011 wurde die neue Kinderkrippe (damals noch Kindergarten Maria Amberg) feierlich in Betrieb genommen.
    Im Jahr 2011 wurde die neue Kinderkrippe (damals noch Kindergarten Maria Amberg) feierlich in Betrieb genommen. Foto: Regina Vossenkaul

    Mit den Friedhofsgebühren für die am 31. Dezember 2023 auslaufende Kalkulationsperiode beschäftigte sich der Gemeinderat Herbstadt. Die Unterdeckung aus der Nachberechnung 2020 bis 2023 beträgt insgesamt 37.758 Euro, dabei stammen 8664 Euro allein aus dem Jahr 2023.

    Diese Nachberechnung der kostendeckend zu führenden Einrichtung bildet die Grundlage zur Aufstellung der Vorkalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2027. Die Grabnutzungsgebühr ist für 20 oder 10 Jahre festzulegen.

    Zum Beispiel: Ein Doppelgrab mit Urnenbestattungen plus kostet 940 Euro plus 47 Euro, ein Kindergrab (ohne Urnenbestattung) 260 Euro plus 13 Euro und eine Urnenbestattung mit zwei Plätzen 210 Euro plus 21 Euro. Die Gebühren für die Leichenhallenbenutzung werden auf jeweils 150 Euro festgesetzt.

    Die Personalkosten: In Herbstadt und dem Ortsteil Breitensee sind die Personalkosten für die Leichenhallen und Friedhofsanlagen pauschal mit 10 Prozent und 90 Prozent berücksichtigt. Beim Ortsteil Ottelmannshausen dagegen sind die Personalkosten zu 100 Prozent der Friedhofsanlage zugeordnet, da es hier keine Leichenhalle gibt. Außerdem entstehen in allen Ortseilen allgemeine Personalkosten für die Verwaltung.

    In Herbstadt und dem Ortsteil Breitensee werden die Sach- und Betriebskosten für die Leichenhallen und die Friedhofsanlagen entweder direkt oder pauschal erhoben. In Ottelmannshausen gehören dagegen die Sach- und Betriebskosten zu 100 Prozent zu der Friedhofsanlage. Die billigste Urnenbestattung beträgt 210 plus 21 Euro.

    Gemeinderat stimmt der Satzung zu

    Die neu erworbene Kindertageseinrichtung soll künftig als eine gemeindliche, öffentliche Einrichtung betrieben werden. Die Verwaltung hatte den Entwurf der Satzung vorbereitet und legte diesen in der Sitzung dem Gemeinderat zur Billigung vor. Die Gemeinderäte stimmten zu. Die Gebührensätze der Maria Amberg`schen Kindergartenstiftung wurden dabei zu 100-Prozent übernommen, deshalb bleiben die Gebühren für die Betreuung anschließend gleich.

    Nach Entfallen der Geheimhaltungsgründe wurde bekannt gegeben, dass bei Arbeiten im Zuge des Ausbaus an der Ortsdurchfahrt Herbstadt die vom Landkreis Rhön-Grabfeld vorgeschlagene Firma beschäftigt wird. Noch einmal wurde der Kauf des Kindergartens mit Inventar in der nicht öffentlichen Sitzung bestätigt. Die Übernahme durch Gemeinde erfolgt ab 1. Januar 2024. 

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