In seiner jüngsten Sitzung stellte der Gemeinderat Großbardorf weitere Weichen für die zukünftige Entwicklung des Ortes. Zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden einen zusätzlichen Beitrag zur Energiewende leisten.
Zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans Großbardorf für die "Freiflächen-Photovoltaikanlage Großbardorf/Rügshof" wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt, deren Anmerkungen geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Dann wurde der ergänzte Entwurf noch einmal ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. Jetzt wurde der Feststellungsbeschluss gefasst.
Einstimmiger Beschluss
Das gleiche Verfahren durchlief die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Großbardorf für den Bereich "Freiflächen–Photovoltaikanlage Großbardorf/Lerchenleite". Alle Anregungen und Stellungnahmen wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt. Auch hier wurde der Feststellungsbeschluss einstimmig gefasst.
Beschlossen wurde die Aufstellung des Bebauungsplans "An der Siedlerstraße" mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Parallelverfahren. Das Planungsgebiet liegt im Süden von Großbardorf, westlich des Baugebiets "Am Katzeck", der Geltungsbereich hat eine Größe von ungefähr 2,92 Hektar. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für den Bereich am Säuershügel/An der Siedlerstraße in Großbardorf durch die Verwaltung erarbeitet und in der Gemeinderatssitzung beschlossen. Mit diesem Erlass kann die Gemeinde während des Zeitraums der Aufstellung eines Bebauungsplans die Errichtung von baulichen Anlagen, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen würden, verhindern.
Interessenten haben sich gemeldet
Großbardorf beantragt erneut Stabilisierungshilfe, dafür hat die Verwaltung die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts erarbeitet, das den Gemeinderäten vorlag. Das fortgeschriebene Investitionsprogramm ist ebenfalls abzugeben. Dabei geht es unter anderem darum, die Investitionen in das neue Gewerbegebiet zu begründen. Die Gemeinde muss in Vorleistung gehen, rechnet aber damit, den größten Teil der Grundstücke zeitnah veräußern zu können. Interessenten haben sich bereits gemeldet.